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Welfenfonds

[509] Welfenfonds, das durch Vertrag vom 29. Sept. 1867 dem frühern König Georg V. (s. Georg 17) von Hannover zugewiesene, 2. März 1868 aber wieder sequestrierte Vermögen von 48 Mill. Mk., das durch eine besondere preußische Kommission in Hannover verwaltet, und dessen Zinsen zur Bekämpfung welfischer Umtriebe (vgl. Reptilienfonds) verwendet wurden. Seit 1879 erhielt die Witwe Georgs V., Königin Marie, nebst ihren Töchtern eine jährliche [509] Rente von 240,000 Mk. aus dem W. Nachdem Georgs V. Sohn, der Herzog von Cumberland, 10. März 1892 in einem Brief an Kaiser Wilhelm II. jede Absicht feindseliger Unternehmungen von sich gewiesen hatte, wurde die Beschlagnahme des W. aufgehoben und das Kapital in seinem vollen Betrage von 60 Mill. Mk. dem Herzog ausgezahlt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 509-510.
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