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Triebwagen

[708] Triebwagen (Automobilwagen, Selbstfahrwagen, Kraftwagen, Schienenmotorwagen), Verbindung eines Eisenbahnwagens mit einem Motor, besteht aus einem Untergestell, auf dem der Motor mit Zubehör und Räume für Passagiere und deren Gepäck angeordnet sind; im Bedarfsfalle befördert der T. auch noch einen oder mehrere Anhängewagen von zusammen 40 Ton. Zuggewicht. Die T. haben besondern Wert für Lokal- und Nebenbahnen. Sie werden mit Benzinmotor, viel häufiger und vorteilhafter aber mit Dampfmotor gebaut, der den hier in Frage kommenden Verhältnissen besser entspricht. Der T. von Ganz u. Komp. befördert mit 1 oder 2 Anhängern 100–150 Passagiere, deren Gepäck und die Briefpost. Die Betriebskosten betragen für das Kilometer nur ein Viertel derjenigen von Lokomotiven. Die Züge laufen mit 40–50 km Geschwindigkeit in der Stunde, erreichen aber auch 85 km. Im Eilzugverkehr auf Hauptlinien benutzt man T., um pie Passagiere der zwischen zwei Schnellzugsstationen liegenden Stationen zur nächsten Haltestelle des Eilzuges zu befördern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 708.
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