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Train [1]

[658] Train (franz., spr. träng, »Troß, Fuhrwesen«; früher Roßpartei), das Fuhrwesen der Heere, bei den alten Römern fest organisiert, im Mittelalter ganz regellos, seit dem Großen Kurfürsten wieder ins Leben gerufen, heute in Cadres organisiert (Bataillone, Regimenter oder Eskadrons genannt), bei denen die Ausbildung der im Kriege für das Fuhrwesen nötigen Leute stattfindet, und die im Traindepot einen Teil des zur Ausstellung der Kriegstrains nötigen Materials verwalten. In Preußen besteht die Traininspektion unter der Feldzeugmeisterei und hat unter sich vier Traindirektionen, zu deren Verwaltungsbereich die Trainbataillone mehrerer Armeekorps und die entsprechenden Traindepots gehören; in Sachsen sind die Trainbataillone mit Traindepots Feldartilleriebrigaden unterstellt, die Traindepots außerdem in technischer Hinsicht der Zeugmeisterei, in Bayern unterstehen die Trainbataillone Feldartilleriebrigaden, die Traindepots der Artillerie- und Traindepotdirektion und mit dieser der Feldzeugmeisterei. Im Kriege gibt es außer den Munitionskolonnen beim deutschen Armeekorps folgende Trains: 6 Proviant-, 7 Fuhrparkkolonnen (Verpflegungstrain), in 2 Trainbataillonen, bei jedem ein Pferdedepot, 12 Feldlazarette zu je 200 Betten (Sanitätstrain, in einem Sanitätsbataillon), 2 Feldbäckereikolonnen, 2 Divisions-, 1 Korpsbrückentrain. Ferner gibt es für den Festungskrieg Ingenieur- und Artilleriebelagerungstrains, die alles technische Material für die Durchführung des Kampfes enthalten. Vgl. Eiswaldt, Dienstunterricht für den T. (27. Aufl., Berl. 1908); Schäffer, Der Kriegstrain des deutschen Heeres (2. Aufl., das. 1897); Kiesling, Geschichte der Organisation des Trains der königlich preußischen Armee (das. 1889); Blanche, Organisation du train dans les armées européennes (Par. 1901); Fleck, Traindienst bei der Armee im Felde (Wien 1905); Kolshorn, Der französische T. (Berl. 1907); Loebells »Jahresberichte über das Heer- und Kriegswesen« (das.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 658.
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