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Schwarze Bande

[120] Schwarze Bande, Bezeichnung für eine Vereinigung von vermögenslosen Personen, die von auswärts Waren in größerer Menge beziehen, sich gegenseitig als Referenz aufgeben und dann natürlich auf Anfrage die beste Auskunft erteilen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 120.
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