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Schultheiß [1]

[72] Schultheiß (Schulze, eigentlich Schuldheiß, neulat. sculdarius, scultetus, franz. Maire, engl. Bailif, Mayor), ursprünglich der Beamte, der die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten hat, der »heißt« (heischt), was jemand schuldig ist; dann soviel wie Gemeindevorsteher. Früher wurde zwischen Stadtschultheiß und Dorfschultheiß unterschieden, während für erstern, in manchen Staaten auch für letztern jetzt die Bezeichnung »Bürgermeister« üblich ist. Das Amt des Schultheißen, das jetzt durch die Wahl der Gemeinde übertragen wird, die aber der obrigkeitlichen Bestätigung bedarf, war früher auch vielfach mit dem Besitz bestimmter Güter (Schulzengut, Schulzenlehen, Bauermeisterlehen, in Schlesien Scholtisei, Erbscholtisei, Scholzen- oder Scholtengut genannt) verbunden, für die sich die darauf bezügliche Bezeichnung teilweise noch jetzt erhalten hat. – S. hieß auch der Auditeur der Landsknechte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 72.
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