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Stedingerland

[881] Stedingerland, fruchtbarer Landstrich in der oldenburg. Wesermarsch, begreift im wesentlichen das heutige Amt Berne und ist berühmt durch seine freiheitliebenden und tapfern Bewohner, die Stedinger (Stettländer). In alten Zeiten umfaßte der Stedinggau außer dem jetzigen S. die vormaligen vier Marschvogteien Moorrieh, Oldenbrook, Strückhausen und Hammelwarden, die Vogtei Wüstenlande (die Stedingerwüste oder Wösting genannt), das jenseit der Weser gelegene Osterstade und wahrscheinlich auch den damals schon vorhandenen Teil des nachmaligen Vogteidistrikts Schwey. Das jetzige S. liegt zwischen der Ochte, Weser und Hunte, wird von der Berne, Hörspe und Ollen durchströmt und ist an zwei Seiten von der Geest umgeben. Der Boden ist fruchtbar, bedarf aber wegen seiner niedrigen Lage der Eindeichung. – Als König Heinrich IV. 1062 das linke Weserufer von der Mündung der Ochte bis zum Butjadingerland dem Erzbischof von Bremen schenkte, siedelte dieser Rüstringer und Holländer in dem durch Deiche dem Fluß abgerungenen Gebiet an: sie nannten sich Stedinger, d. h. Uferbewohner. Ursprünglich[881] zu Zehnten verpflichtet, entzogen sie sich bald dieser Pflicht und verteidigten sich auch gegen die Grafen von Oldenburg, deren Burgen Lichtenberg und Line sie 1187 zerstörten. Erzbischof Hartwig II., dem der Papst die Kreuzzugspredigt gegen die Stedinger gestattete, konnte sie nicht unterwerfen (1207). Gerhard II. beschuldigte sie 1232 der Ketzerei; die Folge waren päpstlicher Bann und Interdikt und ein neuer Kreuzzug, für den besonders Konrad von Marburg wirkte. Kaiser Friedrich II. verhängte die Acht. Bald sammelten die benachbarten Fürsten ein Heer von 40,000 Mann, das teils zu Lande. teils auf der Weser 1234 gegen die bei Altenesch (s. d.) 11,000 Mann stark stehenden Stedinger anrückte. Letztere wurden 27. Mai nach tapferm Widerstand geschlagen; Tausende kamen um, das Land wurde verwüstet. Die Sieger teilten sich darin: der größte Teil fiel dem Erzbischof von Bremen und den Grafen von Oldenburg zu, die das Erworbene meist den Besiegten oder neuen Kolonisten zu Meierrecht überließen. Unter Erzbischof Nikolaus von Bremen (1422–35) wurde das Landrecht der Stedinger ausgezeichnet. Auf dem Schlachtfeld von Altenesch erstand an der Stelle einer verfallenen Kapelle 27. Mai 1834 ein Denkmal (»Stedingsehre«). Vgl. Schumacher, Die Stedinger (Bremen 1865).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 881-882.
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