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Repräsentativsystem

[811] Repräsentativsystem (Repräsentativverfassung), dasjenige Staatsverfassungssystem, nach dem das Volk seinen Willen nicht unmittelbar, sondern durch eine gewählte Vertretung zum Ausdruck bringt. So unterscheidet man unmittelbare und repräsentative, mittelbare Demokratie (s. Staat). R. bezeichnet auch dasjenige System für die Bildung der Volksvertretung, wonach für die Wahl nur die Staatsbürgerschaft als Masse ohne Rücksicht auf die gesellschaftliche Gruppierung in Betracht kommt, im Gegensatz zur ständischen Vertretung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 811.
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