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Landesgeschichte

[100] Landesgeschichte heißt die Geschichtsforschung, soweit sie sich mit bestimmten kleinern Gebieten und nicht mit der Gesamtheit der deutschen Lande wissenschaftlich beschäftigt. Für die Abgrenzung jener kleinern Gebiete kommt weniger die moderne und frühere politische Einteilung als die kulturelle Gleichartigkeit eines Landesteils (Provinz) in Betracht, und es wird auch Provinzialgeschichte in diesem allgemeinen Sinne gebraucht. Die Beschäftigung mit der L. ist eine Notwendigkeit, wenn gewisse Zustände der Vergangenheit erschlossen werden sollen, da die Zustände nur in einem räumlich begrenzten Gebiete wesentlich gleichartig zu sein pflegen; in der Tat sind die Forschungen kulturgeschichtlichen Inhalts in überwiegender Masse landesgeschichtliche Arbeiten. Besonders die seit etwa 1820 zahlreich entstehenden Historischen Vereine (s. d.) haben sich der Pflege der L. gewidmet, und in den meist mit öffentlichen Mitteln arbeitenden Historischen Kommissionen (s. d.) und verwandten Gesellschaften sind sogen. Landesgeschichtliche Publikationsinstitute entstanden, die sich die Aufgabe stellen, Quellen zur L. zu veröffentlichen. Den Interessen der landschaftlich begrenzten Geschichtsforschung dienen neben dem »Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine« (Berl. 1852 ff.) die von Armin Tille (s. d.) herausgegebenen »Deutschen Geschichtsblätter, Monatsschrift zur Förderung der landesgeschichtlichen Forschung« (Gotha 1899 ff.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 100.
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