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Kammerherr

[518] Kammerherr und Kammerjunker, Hofbeamte, die den Ehrendienst bei fürstlichen Personen zu versehen haben, und zwar ist der Kammerherr (in Österreich und Bayern Kämmerer genannt) der höher gestellte.[518] Sein Abzeichen ist der goldene Kammerherrnschlüssel. Für Österreich vgl. »Kämmerer-Almanach. Historischer Rückblick auf die Entwickelung der Kämmererwürde« (Wien 1903).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 518-519.
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