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Entrepot

[840] Entrepot (franz., spr. angtr'po), Warenniederlage, Lagerhaus, Zollniederlage (s. d.); Entrepôt réel, öffentliche, Entrepôt fictif, private Niederlage. Von einem Entrepôt irrégulier spricht man, wenn Waren, die in Frankreich nicht eingeführt werden dürfen, bis zur Wiederausfuhr in den Niederlagen eines Hafens aufbewahrt sind, von einem Entrepôt accidentel, wenn Räumen oder Orten (z. B. bei Ausstellungen) vorübergehend Zollfreiheit zugestanden ist. Dock-Entrepôt ist ein aus Wasserwegen, Ufern und dabei gelegenen Magazinen bestehendes Gebiet, in dem alle, auch die auf Schiffen verladenen Waren vorläufige Freiheit von der Zollzahlung genießen. Entrepotgeschäft, Kauf und Verkauf der im E. lagernden Waren auf Grund von Proben und mit Hilfe der Entrepotscheine (s. Lagerscheine). Über Surtaxe d'entrepôt (Unterscheidungszoll) vgl. Zuschlagszölle.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 840.
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