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Europäisches Gleichgewicht

[188] Europäisches Gleichgewicht. Wie im Leben der Einzelindividuen die Existenz des Schwächern durch den Stärkern bedroht wird, so ist es auch im Leben der Völker und Staaten. Auch hier werden die Schwächern und Kleinern durch die Übermacht der Stärkern und Größern in ihrer Existenz bedroht. Als Ausgleich gegen dieses Übergewicht und zur Herstellung eines Gleichgewichts steht den einzelnen Staaten völkerrechtlich die Befugnis zu, Bündnisse aller Art miteinander zu schließen. Dieses Bedürfnis ist natürlich am stärksten bei den Kulturstaaten und infolgedessen in Europa, wo das Staatswesen am entwickeltsten ist. Infolgedessen hat das Bestreben, keinen europäischen Staat so mächtig werden zu lassen, daß er die andern Staaten in ihrer Existenz bedrohen könnte, gerade hier dazu geführt, durch Eingehen von Bündnissen und Verträgen aller Art ein gewisses Gleichgewicht in Beziehung auf die Machtstellung und Machtmittel einzelner Staatengruppen herbeizuführen, das »europäische Gleichgewicht« zu wahren.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 188.
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