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Gleichgewicht

[90] Gleichgewicht, bei Körpern Zustand der Ruhe, durch das verhältnißmäßige Entgegenwirken mehrer Kräfte hervorgebracht; vergl. Statik. In der Politik ein Zustand des Staatensystems, wo kein einzelner ein entscheidendes Uebergewicht auf andere ausüben darf, weil er daran durch die andern gemeinschaftlich verhindert wird. Es ist von der Natur geboten und Bedingung einer gedeihlichen Völkerentwicklung, daher auch immer vertheidigt worden, seitdem Europa aus dem Zustande der Barbarei herausgetreten ist. Rom war die einzige Macht, die es längere Zeit aufzuheben im Stande war.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 90.
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