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Doktor-Ingenieur

[86] Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.), eine den Absolventen der deutschen und österreichischen Technischen Hochschulen zu verleihende akademische Würde, die nach Ablegung der Diplomprüfung durch eine Promotion erworben, aber auch ehrenhalber (honoris causa) als seltene Auszeichnung an Männer verliehen werden kann, die sich um die Förderung der technischen Wissenschaften hervorragende Verdienste erworben haben. In Bayern ist die Bezeichnung Doktor der technischen, Wissenschaften (Dr.-Ing.) gewählt. Das Recht der Promotion wurde zuerst den preußischen Technischen Hochschulen bei der Hundertjahrfeier der Charlottenburger Hochschule 1899 verliehen. In den Jahren 1900 und 1901 folgten sämtliche beteiligte deutsche Staaten diesem Vorgange.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 86.
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