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Ammann

[440] Ammann, soviel wie Amtmann, in der Schweiz Bezeichnung für Vollziehungsbeamte verschiedener Art; in mehreren Kantonen (Uri, Unterwalden, Schwyz. Glarus, Zug, Solothurn, Appenzell, St. Gallen, Aargau) das Haupt der vollziehenden Gewalt, in einigen zugleich der Präsident der Landsgemeinde oder des Großen Rats. In mehreren Kantonen gibt es auch Bezirks-, Stadt- und Gemeindeammänner.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 440.
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