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Muster

[326] Muster (v. lat. monstrare), gleichbedeutend mit Probe, d.h. ein kleiner Teil einer Warenpartie, nach der eine größere Menge rücksichtlich ihrer Beschaffenheit beurteilt werden kann; dann die Verzierungen auf Geweben, Papier etc.; Vorlage, die zum Kopieren dient, wie z. B. die Stickmuster; ein vorzüglich gearbeiteter Gegenstand, der zum Vorbilde dient. In Fabriken hat man zur Anfertigung von Vorlagen besondere Musterzeichner (Dessinateure), die in Musterzeichenschulen (s. d.) und in Fachschulen und Kunstgewerbeschulen ausgebildet werden. Für Gewerbe aller Art gibt es Vorbilder- (Muster-) Sammlungen, die bei den einzelnen Artikeln angeführt sind. Beim Sticken wird das M. vom Papier, worauf es gezeichnet ist, auf das zu stickende Zeug übertragen, indem es, auf seinem ganzen Umriß mit Nadeln durchstochen, auf das Zeug gelegt und seiner Kohlenstaub oder gepulverte Kreide darauf gestreut wird; die auf dem Zeug entstandenen Punkte geben dann einen Umriß, nach dem das M. leicht mit Kreide, Rötel oder Tusche nachgezeichnet werden kann. Man überträgt das M. auch mit Hilfe von Pauspapier oder benutzt Schablonen aus dünnstem Kupferblech. Besonders praktisch sind die vom Verlag Franz Ebhardt u. Komp. in Berlin in den Handel gebrachten Aufplättmuster, die in Reliefdruck mit schmelzbarer Masse auf Seidenpapier hergestellt und durch Bügeln mit einem warmen Plätteisen auf den Stoff übertragen werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 326.
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