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Verdacht

[598] Verdacht, Wahrscheinlichkeit im Schlimmen. V. surtheil im Strafproceß, daß die Beweisgründe die Schuld des Angeklagten höchst wahrscheinlich, aber doch noch nicht gewiß machen (absolutio ab instantia).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 598.
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