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Rüge

[570] Rüge, im Mittelalter die pflichtmäßige Anzeige begangener Verbrechen durch Zeugen (Rügezeugen) oder Schöffen und Bauernmeister, dann die angezeigten Verbrechen selbst, sowie auch geringere Vergehen, deren Aburteilung in Rügegerichten erfolgte. Jetzt heißen Rügesachen meist nur Injurienprozesse, auch Forstfrevel etc.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 570.
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