[10] Lampen, zu Beleuchtungszwecken dienende Vorrichtungen, bes. in den Räumen für den Haushalt. Im Altertum [Tafel: Griechisch-Römische Kunst II, 16], bis weit in das Mittelalter hinein, bestanden die L. aus einem einfachen mit Öl gefüllten napfförmigen Gefäß, in das ein grober zusammengedrehter Docht hineingelegt wurde (Küchen-L.); bei allen spätern Öl-L. mußte das Öl wegen seiner Zähflüssigkeit künstlich bis zum Brenner emporgedrückt werden. Bei den Petroleum-L. saugt sich das Petroleum von selbst empor. Über die wichtigsten neuern L. s. Gasglühlicht, Glühlicht, Nernstlicht, Nürnberglicht, Osmiumlicht, Tantallicht nebst Textfiguren.