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Gasglühlicht

646. Gasglühlicht.
646. Gasglühlicht.

[647] Gasglühlicht, Auerlicht, Auersches Glühlicht, vom Wiener Chemiker Auer von Welsbach 1885 erfundene Art der Gasbeleuchtung, bei der in einer durch Luftbeimischung entleuchteten Gasflamme ein den Flammenmantel umschließender Glühkörper G [Abb. 646] aus seltenen Erden (Thor mit geringen Mengen Cer) eingehängt ist. Die Scheibe SS verhindert, daß die beim Anzünden auftretende Explosion bis zu den Luftlöchern LL herunterschlägt. Im G. wird das Leuchtgas etwa fünfmal so gut zur Lichtwirkung ausgenutzt als im Schnittbrenner; dementsprechend liefert das G. weniger Verbrennungsprodukte und strahlende Wärme als das gewöhnliche Gaslicht. In gleicher Weise hat man Benzinglühlicht, Petroleumglühlicht und Spiritusglühlicht, bei welchen Beleuchtungsarten der flüssige Leuchtstoff vor der Verbrennung vergast wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 647.
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