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Anglikanische Kirche

[67] Anglikanische Kirche, die prot. Staatskirche Englands, zum Unterschied von der in Schottland herrschenden Presbyterianischen Kirche auch Bischöfliche (Episkopal-)Kirche genannt, schließt sich nach ihrem Bekenntnis der auf Calvins Lehre beruhenden reform. Kirche an, nimmt nach Kultus und Verfassung eine Mittelstellung zwischen prot. und kath. Wesen ein; sie entstand zur Zeit, als Heinrich VIII. wegen seines Eheprozesses sich 1534 vom Papst lossagte, sich zum Oberhaupt der Englischen Kirche erklärte und derselben mit Hilfe Cranmers, Erzbischofs von Canterbury, eine neue Gestaltung gab. Diese betraf zunächst nur die Verfassung; das Dogma blieb katholisch. Nach dem erfolglosen Versuch der Königin Maria, den Katholizismus mit Gewalt wieder einzuführen, ward unter Elisabeth der Kultus durch das Book of Common Prayer (s. Common Prayer, Book of) neu geregelt (1559) und [67] nun auch das Glaubensbekenntnis in den Neununddreißig Artikeln nach reform. Lehre festgesetzt (1571). Die unter dem König, als dem »obersten Regenten der Kirche«, stehenden Bischöfe sind die Häupter der Kirche und als Reichsbarone Mitglieder des Oberhauses. Primas der Kirche und erster Peer des Reichs ist der Erzbischof von Canterbury. Er hat das Vorrecht, den König zu krönen. Ihm folgt im Range der Erzbischof von York; unter beiden Erzbischöfen stehen 32 anglikan. Bischöfe. Die Staatskirche in Irland, früher 2 Erzbistümer und 12 Bistümer zählend, wurde 1869 aufgehoben. Nur den Bischöfen steht Konfirmation und Ordination sowie die geistl. Gerichtsbarkeit zu. In der bischöfl. Kirche selbst bestehen drei Parteien: die hochkirchliche (High Church), die außer in Großbritannien und den Kolonien nur in Nordamerika verbreitet ist, mit hierarchisch-katholisierenden Bestrebungen (Traktarianismus und Puseyismus); die niederkirchliche (Low Church) mit praktischen Bestrebungen (Bibelverbreitung, innere und äußere Mission u. dgl.); die breitkirchliche (Broad Church), die eine freiere kritische Richtung der Theologie pflegt. – Vgl. Makower (1894).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 67-68.
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