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Amtsbezirk

[60] Amtsbezirk, in Preußen ein aus mehrern ländlichen Gemeinden und Gütern gebildeter polizeilicher Verwaltungsbezirk; an dessen Spitze der auf 6 Jahre ernannte (unbesoldete) Amtsvorsteher und der aus Vertretern der Gemeinde- und Gutsbezirke bestehende Amtsausschuß.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 60.
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