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Güter

[739] Güter, Fracht-G., im Frachtverkehr alle zur Versendung kommenden Gegenstände. Sperrige G., die bei wenig Stoff viel Raum beanspruchen, wie Tische, Stühle u.a. Frachtgut (im engern Sinne), im Eisenbahnverkehr Gut, das mit Güterzügen, Eilgut, das gegen höhere Fracht mit Personen- oder Eilgutzügen, Expreßgut, das wie Reisegepäck (Passagiergut) ohne Lösung einer Fahrkarte mit Personen- oder Schnellzügen auf Gepäckschein zum Mindestsatz von 50 Pf bez. 1 M befördert wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 739.
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