[go: up one dir, main page]

Stempel

[286] Stempel nennt man ursprünglich Stücke Metalls, in welche gewisse Zeichen, Schriften oder Gegenstände so geschnitten sind, daß sie, auf weichere Massen abgedruckt oder auch mit einer Farbe bestrichen, Bilder jener Zeichen geben. So nennt man vorzugsweise Stempel, die Stahlstücke, welche dann zur Formirung weicherer Metalle verwendet werden. Diese Stücke werden vor dem Härten geschnitten. Man braucht sie namentlich zur Herstellung von Münzen; die jetzt hierzu verwendeten weniger starken Stempel nennt man Blättchen. Die Stempel für Medaillen nennt man Stöcke [286] oder Medaillenstöcke. Die Stempelschneidekunst ist sehr alt; schon die Griechen hatten gestempelte oder geprägte Münzen. – Indem man auch die Stempel anwendete, um, meist indem man die Stempel färbte, Gegenstände zu bezeichnen, namentlich solche, welche unter Aufsicht von Behörden stehen, Papiere, welche durch die Hände derselben gehen müssen, nannte man den bezeichneten Abdruck selbst Stempel, und da für die Stempelung eine gewisse Abgabe bezahlt wurde, so entstand hieraus die Stempelabgabe. Endlich kam es auf, daß gewisse schriftliche Verhandlungen nur dann rechtlich anerkannt werden, wenn man sich dabei eines mit einem Stempel bezeichneten Papiers bedient hat, und so entstanden die Stempelpa piere. Da die Stempelabgabe dem Staate eine ansehnliche Einnahme verschaffte, welche meist nur den Begüterten zur Last fiel, und niemals ein Rückstand blieb, weil das Stempelpapier nur gegen baare Zahlung ausgeliefert wird, so wurde dieselbe, nachdem sie im Anfange des 17. Jahrh. von den Holländern erfunden worden war, nach und nach in allen gebildeten Staaten eingeführt. Gerichtliche Eingaben, Kalender, Spielkarten, Zeitungen, Contracte, Wechsel, Diplome, Ausfertigungen der Regierungen u.s.w. pflegen mit dem Stempel besteuert zu werden. Die Höhe des Stempels wird theils nach gewissen allgemeinen Sätzen, Classenstempel, theils auch nach dem Werthe des Gegenstandes, Werth- oder Gradationsstempel, bestimmt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 286-287.
Lizenz:
Faksimiles:
286 | 287
Kategorien: