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Regress

[656] Regress ist ein vom Lateinischen hergenommener Ausdruck, welcher Rückgang bedeutet und der Name für das Verfolgen von Ansprüchen gegen Jemanden, der für den Fall zu Leistungen verpflichtet ist, daß ein Anderer sie nicht erfüllt. So nimmt der Gläubiger seinen Regreß an den Bürgen, wenn der Hauptschuldner nicht zahlt, der Inhaber eines bei Verfall nicht bezahlten Wechsels an die Inhaber vorher und nöthigenfalls an den Aussteller, wenn er sich hinsichtlich der bei Einziehung von Wechseln zu beobachtenden Formen keinen Fehler (s. Präjudiz) hat zu Schulden kommen lassen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 656.
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