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Concert

[454] Concert wird im Allgemeinen jede auf Unterhaltung der Zuhörer berechnete Musikaufführung genannt, bei der mehre Musiker, zuweilen auch Sänger gemeinschaftlich mitwirken, und die theils öffentlich, theils für Privatgesellschaften von Vereinen von Tonkünstlern oder Liebhabern veranstaltet werden. In engerer Bedeutung versteht man unter Concert eine Art Tonstücke, bei denen zwar das Orchester mitwirkt, in denen aber ein Instrument die Hauptstimme ausführt und die oft nur darauf berechnet sind, daß einzelne Künstler ihre Fertigkeit auf einem Instrumente zeigen können, nach dem solche Compositionen auch Violin-, Clavier-, Flötenconcerte u.s.w. benannt werden. Zuweilen theilen sich in solchen Tonstücken in die Hauptstimme zwei Instrumente, die dann concertirende, miteinander gleichsam wetteifernde heißen, und das Ganze erhält wol auch den Namen Doppelconcert. – Concertino heißt ein kleines Concert und Concertmeister der erste Geiger oder Vorspieler in größern Orchestern, der durch sein sicheres Spiel der Führer der zusammen spielenden Instrumente werden muß, weil darunter die Geige das wichtigste ist, indem sie gewöhnlich die Hauptstimme fortführt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 454.
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