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Ausspielen

[154] Ausspielen heißt Etwas durch Spiel unter Diejenigen veräußern, welche einen gewissen Einsatz bezahlt haben. Da es bei Unternehmungen dieser Art möglich ist, mit einer kleinen Summe einen unverhältnißmäßig großen Gewinnst zu erhalten, so fehlt es selten an Theilnehmern. In keinem Falle aber darf irgendwo die Ausspielung eines bedeutendern Gegenstandes ohne obrigkeitliche Erlaubniß stattfinden, weil hierbei Betrügereien aller Art gar zu leicht möglich sind. Durch das bezahlte Loos bei größern und durch Unterzeichnung und Bezahlung des Einsatzes bei kleinern Ausspielungen erhält der Spieler gegen den Unternehmer das Recht, zu verlangen, daß die Ausspielung wirklich vor sich gehe; wenn nicht etwa hierüber vorher etwas Anderes festgesetzt ist, z.B. daß die Ausspielung nur dann stattfinden solle, wenn die hinreichende Zahl Loose abgesetzt sein werde, wo dann der Unternehmer verbunden ist, den Einsatz, welchen er bereits in Empfang genommen hat, wieder zu erstatten.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 154.
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