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Occupation

[323] Occupation heißt zu deutsch Besitzergreifung, Besitznahme einer Sache. Nur bei herrenlosen Sachen ist die Occupation eine Erwerbungsart des Eigenthums, welches die Römer durch den bekannten Grundsatz ausdrückten, wer sich zuerst einer herrenlosen Sache, in der Absicht, sie eigenthümlich zu besitzen, bemächtigt, erwirbt eben dadurch das Eigenthum derselben. Das röm. Recht kannte drei Arten der Occupation: 1) die Occupation lebendiger herrenloser Sachen durch Jagd, Fischerei und Vogelsang; 2) die Occupation lebloser herrenloser Sachen oder das Finden und 3) die Erbeutung im Kriege. Das heutige Recht weicht aber in dieser Lehre von dem röm. sehr ab, namentlich ist der Kreis der herrenlosen Sachen schon dadurch viel enger gezogen, daß die Jagd und Fischerei als Regal betrachtet wird. Die kriegerische Occupation oder die Eroberung gehört nicht zu den Occupationsarten, da es sich hier nicht um herrenlose Sachen handelt, im Gegentheil erst die Gewalt der Waffen gebraucht werden muß, um den frühern Besitzer zu vertreiben. Doch können auch ganze Länder Gegenstand der Occupation oder Besitznahme sein, wenn sie neu entdeckt werden und noch von keinem andern Volke in Besitz genommen sind. Solche Besitzergreifungen sind dann vollkommen rechtmäßig und stehen jeder Macht zu, welche zuerst durch äußere Zeichen (Aufpflanzen von Fahnen oder Anlegung von Befestigungen) die Absicht, sie zu behaupten, zu erkennen gibt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 323.
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