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Der Lord

[411] Der Lord, Englisch, wörtlich Herr; der allgemeine Titel des Englischen Adels, welcher durchaus erforderlich ist, um in England zum Adel gerechnet zu werden, daher auch die Ritter und Baronets nicht darunter begriffen sind. Die Englischen wirklichen Lords formiren größten Theils das Oberhaus im Parlament, und heißen daher Pairs; doch giebt es auch Titular-Lords, welche entweder Pairssöhne oder Schottländer oder Irländer sind, und gewöhnlich als Repräsentanten des Volks im Unterhause sitzen.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 2. Amsterdam 1809, S. 411.
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