Zivilprozessordnung
Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
Titel 3 - Versäumnisurteil (§§ 330 - 347) |
Als Verhandlungstermine im Sinne der vorstehenden Paragraphen sind auch diejenigen Termine anzusehen, auf welche die mündliche Verhandlung vertagt ist oder die zu ihrer Fortsetzung vor oder nach dem Erlass eines Beweisbeschlusses bestimmt sind.
entscheidung § 336Rechtsmittel bei Zurückweisung § 337Vertagung von Amts wegen § 338Einspruch § 339Einspruchsfrist § 340Einspruchsschrift § 340aZustellung der Einspruchsschrift § 341Einspruchsprüfung § 341aEinspruchstermin § 342Wirkung des zulässigen Einspruchs § 343Entscheidung nach Einspruch § 344Versäumniskosten § 345Zweites Versäumnisurteil § 346Verzicht und Zurücknahme des Einspruchs § 347Verfahren bei Widerklage und Zwischenstreit
Rechtsprechung zu § 332 ZPO
22 Entscheidungen zu § 332 ZPO in unserer Datenbank:
- AG München, 14.07.2016 - 421 C 23576/15
Wirksame außerordentliche Kündigung bei falscher Verdächtigung durch den Mieter
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2020 - 2 Sa 165/20
Forderung eines "maximalen" Zahlungsbetrages - Freibeträge nach dem GKV ...
- BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 25/15
Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer ...
- OLG Frankfurt, 25.02.2015 - 2 U 142/14
Voraussetzungen für den Erlass eines Versäumnisurteils
- OLG Naumburg, 09.03.1994 - 2 U 183/93
Versäumnisurteil; Grundsatz der mündlichen Verhandlung; Berücksichtigung eines ...
- BGH, 08.01.1964 - VIII ZR 123/62
Anordnung eines Auslagenvorschusses bei Ladung des Sachverständigen zur ...
- OLG Hamm, 24.08.2012 - 5 UF 107/12
Rechtzeitigkeit der Anhängigmachung einer Folgesache im Scheidungsverbund bei ...
- LAG Hessen, 12.05.1989 - 15 Ta 124/89
Grundsätzliche Unanfechtbarkeit eines Beschlusses zur Berichtigung eines ...
- OLG Schleswig, 12.03.2004 - 14 U 9/03
Voraussetzungen eines der Arglisthaftung gleichzusetzenden Haftung wegen ...
- FG Münster, 24.04.2015 - 14 K 4172/12
Übertragung eines LuF-Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
Querverweise
Auf § 332 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Sonstige Vorschriften
- Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
- § 227 (Säumnis eines Beteiligten)