Zivilprozessordnung
Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
Titel 1 - Verfahren bis zum Urteil (§§ 253 - 299a) |
Zitiervorschläge
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Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.
§ 253Klageschrift
§ 254Stufenklage
§ 255Fristbestimmung im Urteil
§ 256Feststellungsklage
§ 257Klage auf künftige Zahlung oder Räumung
§ 258Klage auf wiederkehrende Leistungen
§ 259Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung
§ 260Anspruchshäufung
§ 261Rechtshängigkeit
§ 262Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit
§ 263Klageänderung
§ 264Keine Klageänderung
§ 265Veräußerung oder Abtretung der Streitsache
§ 266Veräußerung eines Grundstücks
§ 267Vermutete Einwilligung in die Klageänderung
§ 268Unanfechtbarkeit der Entscheidung
§ 269Klagerücknahme
§ 270Zustellung; formlose Mitteilung
§ 271Zustellung der Klageschrift
§ 272Bestimmung der Verfahrensweise
§ 273Vorbereitung des Termins
§ 274Ladung der Parteien; Einlassungsfrist
§ 275Früher erster Termin
§ 276Schriftliches Vorverfahren
§ 277Klageerwiderung; Replik
§ 278Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich
§ 278aMediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
§ 279Mündliche Verhandlung
§ 280Abgesonderte Verhandlung über Zulässigkeit der Klage
§ 281Verweisung bei Unzuständigkeit
§ 282Rechtzeitigkeit des Vorbringens
§ 283Schriftsatzfrist für Erklärungen zum Vorbringen des Gegners
§ 283aSicherungsanordnung
§ 284Beweisaufnahme
§ 285Verhandlung nach Beweisaufnahme
§ 286Freie Beweiswürdigung
§ 287Schadensermittlung; Höhe der Forderung
§ 288Gerichtliches Geständnis
§ 289Zusätze beim Geständnis
§ 290Widerruf des Geständnisses
§ 291Offenkundige Tatsachen
§ 292Gesetzliche Vermutungen
§ 292a(weggefallen)
§ 293Fremdes Recht; Gewohnheitsrecht; Statuten
§ 294Glaubhaftmachung
§ 295Verfahrensrügen
§ 296Zurückweisung verspäteten Vorbringens
§ 296aVorbringen nach Schluss der mündlichen Verhandlung
§ 297Form der Antragstellung
§ 298Aktenausdruck
§ 298aElektronische Akte; Verordnungs-
ermächtigung § 299Akteneinsicht; Abschriften § 299aDatenträgerarchiv
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Rechtsprechung zu § 258 ZPO
1.312 Entscheidungen zu § 258 ZPO in unserer Datenbank:
- LAG Düsseldorf, 05.06.2024 - 12 Sa 512/23
- LAG Düsseldorf, 05.06.2024 - 12 Sa 507/23
- LAG Düsseldorf, 05.06.2024 - 12 Sa 506/23
- LAG Düsseldorf, 05.06.2024 - 12 Sa 517/23
- OLG DÜsseldorf, 25.07.2024 - 4 U 253/21
Wirksamer Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen in einer ...
- BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
Betriebliche Altersversorgung - Klage auf künftige Leistung
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2024 - 6 Sa 122/23
Arbeitgeberzuschuss zu betrieblichen Altersvorsorge - Entgeltumwandlung
- OLG Frankfurt, 16.08.2024 - 2 W 10/24
Streitwert bei Klagen auf künftige Hausgelder bei Bestehen einer ...
- OLG München, 25.11.2020 - 7 U 1297/20
Unbegründete Ruhegeldansprüche eines GmbH-Geschäftsführers
- LG Karlsruhe, 08.07.2022 - 11 T 42/22
Streitwert für eine Klage auf Zahlung künftiger WEG-Hausgelder
Querverweise
Auf § 258 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 259 (Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung)
Redaktionelle Querverweise zu § 258 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 323 (Abänderung von Urteilen)
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- § 850d III (Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen)