Zivilprozessordnung
Buch 1 - Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 1 - Gerichte
Titel 1 - Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften
Sachliche Zuständigkeit
Bedeutung des Wertes
Wertfestsetzung nach freiem Ermessen
Wertberechnung; Nebenforderungen
Mehrere Ansprüche
Besitz; Sicherstellung; Pfandrecht
Grunddienstbarkeit
Pacht- oder Mietverhältnis
Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen
(weggefallen)
Bindende Entscheidung über Unzuständigkeit
Titel 2 - Gerichtsstand
Allgemeiner Gerichtsstand; Begriff
Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes
(weggefallen)
Allgemeiner Gerichtsstand für exterritoriale Deutsche
Allgemeiner Gerichtsstand wohnsitzloser Personen
Allgemeiner Gerichtsstand juristischer Personen
Allgemeiner Gerichtsstand des Fiskus
Mehrere Gerichtsbezirke am Behördensitz
Allgemeiner Gerichtsstand des Insolvenzverwalters
Ausschließlicher Gerichtsstand bei restrukturierungsbezogenen Klagen; Verordnungsermächtigung
Besonderer Gerichtsstand des Aufenthaltsorts
Besonderer Gerichtsstand der Niederlassung
Besonderer Gerichtsstand der Mitgliedschaft
Besonderer Gerichtsstand des Vermögens und des Gegenstands
(weggefallen)
Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand
Dinglicher Gerichtsstand des Sachzusammenhanges
Dinglicher Gerichtsstand für persönliche Klagen
Besonderer Gerichtsstand der Erbschaft
Erweiterter Gerichtsstand der Erbschaft
Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts
(1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.
(2) Eine Vereinbarung über den Erfüllungsort begründet die Zuständigkeit nur, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Miet- oder Pachträumen
(1) Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn es sich um Wohnraum der in § 549 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Art handelt.
(weggefallen)
(weggefallen)
Besonderer Gerichtsstand für Haustürgeschäfte
(1) 1Für Klagen aus außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Verbraucher zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2Für Klagen gegen den Verbraucher ist dieses Gericht ausschließlich zuständig.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die bei dem Erwerb des Anspruchs oder der Begründung des Rechtsverhältnisses nicht überwiegend im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) § 33 Abs. 2 findet auf Widerklagen der anderen Vertragspartei keine Anwendung.
(4) Eine von Absatz 1 abweichende Vereinbarung ist zulässig für den Fall, dass der Verbraucher nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Gerichtsstand bei Beförderungen
(1) 1Für Rechtsstreitigkeiten aus einer Güterbeförderung ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Ort der Übernahme des Gutes oder der für die Ablieferung des Gutes vorgesehene Ort liegt. 2Eine Klage gegen den ausführenden Frachtführer oder ausführenden Verfrachter kann auch in dem Gerichtsstand des Frachtführers oder Verfrachters erhoben werden. 3Eine Klage gegen den Frachtführer oder Verfrachter kann auch in dem Gerichtsstand des ausführenden Frachtführers oder ausführenden Verfrachters erhoben werden.
(2) 1Für Rechtsstreitigkeiten wegen einer Beförderung von Fahrgästen und ihrem Gepäck auf Schiffen ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich der im Beförderungsvertrag bestimmte Abgangs- oder Bestimmungsort befindet. 2Eine von Satz 1 abweichende Vereinbarung ist unwirksam, wenn sie vor Eintritt des Ereignisses getroffen wird, das den Tod oder die Körperverletzung des Fahrgasts oder den Verlust, die Beschädigung oder die verspätete Aushändigung des Gepäcks verursacht hat.
Gerichtsstand bei Bergungsansprüchen
Für Klagen wegen Ansprüchen aus Bergung von Schiffen oder sonstigen Vermögensgegenständen in einem Gewässer gegen eine Person, die im Inland keinen Gerichtsstand hat, ist das Gericht zuständig, bei dem der Kläger im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Besonderer Gerichtsstand der Vermögensverwaltung
Für Klagen, die aus einer Vermögensverwaltung von dem Geschäftsherrn gegen den Verwalter oder von dem Verwalter gegen den Geschäftsherrn erhoben werden, ist das Gericht des Ortes zuständig, wo die Verwaltung geführt ist.
Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung
Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.
Ausschließlicher Gerichtsstand der Umwelteinwirkung
1Für Klagen gegen den Inhaber einer im Anhang 1 des Umwelthaftungsgesetzes genannten Anlage, mit denen der Ersatz eines durch eine Umwelteinwirkung verursachten Schadens geltend gemacht wird, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk die Umwelteinwirkung von der Anlage ausgegangen ist. 2Dies gilt nicht, wenn die Anlage im Ausland belegen ist.
Ausschließlicher Gerichtsstand bei musterverfahrensfähigen Ansprüchen
(1) Für Klagen, in denen ein in § 1 Absatz 1 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes genannter Anspruch geltend gemacht wird, ist das folgende Gericht ausschließlich zuständig:
(2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die in Absatz 1 genannten Klagen einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte zuzuweisen, sofern dies der sachlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren dienlich ist. 2Die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
(weggefallen)
(weggefallen)
Besonderer Gerichtsstand der Widerklage
(1) Bei dem Gericht der Klage kann eine Widerklage erhoben werden, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln in Zusammenhang steht.
(2) Dies gilt nicht, wenn für eine Klage wegen des Gegenanspruchs die Vereinbarung der Zuständigkeit des Gerichts nach § 40 Abs. 2 unzulässig ist.
Besonderer Gerichtsstand des Hauptprozesses
Für Klagen der Prozessbevollmächtigten, der Beistände, der Zustellungsbevollmächtigten und der Gerichtsvollzieher wegen Gebühren und Auslagen ist das Gericht des Hauptprozesses zuständig.
Wahl unter mehreren Gerichtsständen
Unter mehreren zuständigen Gerichten hat der Kläger die Wahl.
(weggefallen)
(weggefallen)
Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit
(1) Das zuständige Gericht wird durch das im Rechtszug zunächst höhere Gericht bestimmt:
(2) Ist das zunächst höhere gemeinschaftliche Gericht der Bundesgerichtshof, so wird das zuständige Gericht durch das Oberlandesgericht bestimmt, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste Gericht gehört.
(3) 1Will das Oberlandesgericht bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs abweichen, so hat es die Sache unter Begründung seiner Rechtsauffassung dem Bundesgerichtshof vorzulegen. 2In diesem Fall entscheidet der Bundesgerichtshof.
Titel 3 - Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte
Zugelassene Gerichtsstandsvereinbarung
(1) Ein an sich unzuständiges Gericht des ersten Rechtszuges wird durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Parteien zuständig, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
(2) 1Die Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszuges kann ferner vereinbart werden, wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 2Die Vereinbarung muss schriftlich abgeschlossen oder, falls sie mündlich getroffen wird, schriftlich bestätigt werden. 3Hat eine der Parteien einen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, so kann für das Inland nur ein Gericht gewählt werden, bei dem diese Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand hat oder ein besonderer Gerichtsstand begründet ist.
(3) Im Übrigen ist eine Gerichtsstandsvereinbarung nur zulässig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich
Zuständigkeit infolge rügeloser Verhandlung
Unwirksame und unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung
(1) Die Vereinbarung hat keine rechtliche Wirkung, wenn sie nicht auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis und die aus ihm entspringenden Rechtsstreitigkeiten sich bezieht.
(2) 1Eine Vereinbarung ist unzulässig, wenn
2In diesen Fällen wird die Zuständigkeit eines Gerichts auch nicht durch rügeloses Verhandeln zur Hauptsache begründet.
Titel 4 - Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes
Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:
Ablehnung eines Richters
(1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
(2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.
(3) Das Ablehnungsrecht steht in jedem Fall beiden Parteien zu.
Verlust des Ablehnungsrechts
Eine Partei kann einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei ihm, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat.
Ablehnungsgesuch
(1) Das Ablehnungsgesuch ist bei dem Gericht, dem der Richter angehört, anzubringen; es kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden.
(2) 1Der Ablehnungsgrund ist glaubhaft zu machen; zur Versicherung an Eides statt darf die Partei nicht zugelassen werden. 2Zur Glaubhaftmachung kann auf das Zeugnis des abgelehnten Richters Bezug genommen werden.
(3) Der abgelehnte Richter hat sich über den Ablehnungsgrund dienstlich zu äußern.
(4) 1Wird ein Richter, bei dem die Partei sich in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat, wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, so ist glaubhaft zu machen, dass der Ablehnungsgrund erst später entstanden oder der Partei bekannt geworden sei. 2Das Ablehnungsgesuch ist unverzüglich anzubringen.
Entscheidung über das Ablehnungsgesuch
(1) Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem der Abgelehnte angehört, ohne dessen Mitwirkung.
(2) 1Wird ein Richter beim Amtsgericht abgelehnt, so entscheidet ein anderer Richter des Amtsgerichts über das Gesuch. 2Einer Entscheidung bedarf es nicht, wenn der abgelehnte Richter das Ablehnungsgesuch für begründet hält.
(3) Wird das zur Entscheidung berufene Gericht durch Ausscheiden des abgelehnten Mitglieds beschlussunfähig, so entscheidet das im Rechtszug zunächst höhere Gericht.
Entscheidung und Rechtsmittel
Unaufschiebbare Amtshandlungen
(1) Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub gestatten.
(2) 1Wird ein Richter während der Verhandlung abgelehnt und würde die Entscheidung über die Ablehnung eine Vertagung der Verhandlung erfordern, so kann der Termin unter Mitwirkung des abgelehnten Richters fortgesetzt werden. 2Wird die Ablehnung für begründet erklärt, so ist der nach Anbringung des Ablehnungsgesuchs liegende Teil der Verhandlung zu wiederholen.
Selbstablehnung; Ablehnung von Amts wegen
Das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige Gericht hat auch dann zu entscheiden, wenn ein solches Gesuch nicht angebracht ist, ein Richter aber von einem Verhältnis Anzeige macht, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, ob ein Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen sei.
Abschnitt 2 - Parteien
Titel 1 - Parteifähigkeit; Prozessfähigkeit
Parteifähigkeit
Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist.
Prozessfähigkeit; gesetzliche Vertretung; Prozessführung
(1) Die Fähigkeit einer Partei, vor Gericht zu stehen, die Vertretung nicht prozessfähiger Parteien durch andere Personen (gesetzliche Vertreter) und die Notwendigkeit einer besonderen Ermächtigung zur Prozessführung bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts, soweit nicht die nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften enthalten.
(2) Das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters steht dem Verschulden der Partei gleich.
(3) Hat eine nicht prozessfähige Partei, die eine volljährige natürliche Person ist, wirksam eine andere natürliche Person schriftlich mit ihrer gerichtlichen Vertretung bevollmächtigt, so steht diese Person einem gesetzlichen Vertreter gleich, wenn die Bevollmächtigung geeignet ist, gemäß § 1814 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Erforderlichkeit einer Betreuung entfallen zu lassen.
Umfang der Prozessfähigkeit
Eine Person ist insoweit prozessfähig, als sie sich durch Verträge verpflichten kann.
Prozessfähigkeit bei rechtlicher Betreuung
(1) Bei Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, richtet sich die Prozessfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften.
(2) 1Wird ein Betreuter in einem Rechtsstreit durch einen Betreuer vertreten, kann der Betreuer in jeder Lage des Verfahrens gegenüber dem Prozessgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären, dass der Rechtsstreit fortan ausschließlich durch ihn geführt wird (Ausschließlichkeitserklärung). 2Mit Eingang der Ausschließlichkeitserklärung steht der Betreute für den weiteren Rechtsstreit einer nicht prozessfähigen Person gleich. 3Der Betreuer kann die Ausschließlichkeitserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zurücknehmen.
(weggefallen)
(weggefallen)
Besondere Ermächtigung zu Prozesshandlungen
Einzelne Prozesshandlungen, zu denen nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts eine besondere Ermächtigung erforderlich ist, sind ohne sie gültig, wenn die Ermächtigung zur Prozessführung im Allgemeinen erteilt oder die Prozessführung auch ohne eine solche Ermächtigung im Allgemeinen statthaft ist.
Prozessfähigkeit von Ausländern
Ein Ausländer, dem nach dem Recht seines Landes die Prozessfähigkeit mangelt, gilt als prozessfähig, wenn ihm nach dem Recht des Prozessgerichts die Prozessfähigkeit zusteht.
Prüfung von Amts wegen
(1) Das Gericht hat den Mangel der Parteifähigkeit, der Prozessfähigkeit, der Legitimation eines gesetzlichen Vertreters und der erforderlichen Ermächtigung zur Prozessführung von Amts wegen zu berücksichtigen.
(2) 1Die Partei oder deren gesetzlicher Vertreter kann zur Prozessführung mit Vorbehalt der Beseitigung des Mangels zugelassen werden, wenn mit dem Verzug Gefahr für die Partei verbunden ist. 2Das Endurteil darf erst erlassen werden, nachdem die für die Beseitigung des Mangels zu bestimmende Frist abgelaufen ist.
Prozesspfleger
(1) Soll eine nicht prozessfähige Partei verklagt werden, die ohne gesetzlichen Vertreter ist, so hat ihr der Vorsitzende des Prozessgerichts, falls mit dem Verzug Gefahr verbunden ist, auf Antrag bis zu dem Eintritt des gesetzlichen Vertreters einen besonderen Vertreter zu bestellen.
(2) Der Vorsitzende kann einen solchen Vertreter auch bestellen, wenn in den Fällen des § 20 eine nicht prozessfähige Person bei dem Gericht ihres Aufenthaltsortes verklagt werden soll.
Prozesspfleger bei herrenlosem Grundstück oder Schiff
(1) Soll ein Recht an einem Grundstück, das von dem bisherigen Eigentümer nach § 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgegeben und von dem Aneignungsberechtigten noch nicht erworben worden ist, im Wege der Klage geltend gemacht werden, so hat der Vorsitzende des Prozessgerichts auf Antrag einen Vertreter zu bestellen, dem bis zur Eintragung eines neuen Eigentümers die Wahrnehmung der sich aus dem Eigentum ergebenden Rechte und Verpflichtungen im Rechtsstreit obliegt.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn im Wege der Klage ein Recht an einem eingetragenen Schiff oder Schiffsbauwerk geltend gemacht werden soll, das von dem bisherigen Eigentümer nach § 7 des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken vom 15. November 1940 (RGBl. I S. 1499) aufgegeben und von dem Aneignungsberechtigten noch nicht erworben worden ist.
Titel 2 - Streitgenossenschaft
Streitgenossenschaft bei Rechtsgemeinschaft oder Identität des Grundes
Mehrere Personen können als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn sie hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder wenn sie aus demselben tatsächlichen und rechtlichen Grund berechtigt oder verpflichtet sind.
Streitgenossenschaft bei Gleichartigkeit der Ansprüche
Mehrere Personen können auch dann als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn gleichartige und auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhende Ansprüche oder Verpflichtungen den Gegenstand des Rechtsstreits bilden.
Wirkung der Streitgenossenschaft
Streitgenossen stehen, soweit nicht aus den Vorschriften des bürgerlichen Rechts oder dieses Gesetzes sich ein anderes ergibt, dem Gegner dergestalt als Einzelne gegenüber, dass die Handlungen des einen Streitgenossen dem anderen weder zum Vorteil noch zum Nachteil gereichen.
Notwendige Streitgenossenschaft
(1) Kann das streitige Rechtsverhältnis allen Streitgenossen gegenüber nur einheitlich festgestellt werden oder ist die Streitgenossenschaft aus einem sonstigen Grund eine notwendige, so werden, wenn ein Termin oder eine Frist nur von einzelnen Streitgenossen versäumt wird, die säumigen Streitgenossen als durch die nicht säumigen vertreten angesehen.
(2) Die säumigen Streitgenossen sind auch in dem späteren Verfahren zuzuziehen.
Titel 3 - Beteiligung Dritter am Rechtsstreit
Hauptintervention
Wer die Sache oder das Recht, worüber zwischen anderen Personen ein Rechtsstreit anhängig geworden ist, ganz oder teilweise für sich in Anspruch nimmt, ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung dieses Rechtsstreits berechtigt, seinen Anspruch durch eine gegen beide Parteien gerichtete Klage bei dem Gericht geltend zu machen, vor dem der Rechtsstreit im ersten Rechtszug anhängig wurde.
Aussetzung des Hauptprozesses
Der Hauptprozess kann auf Antrag einer Partei bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Hauptintervention ausgesetzt werden.
Nebenintervention
(1) Wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit die eine Partei obsiege, kann dieser Partei zum Zwecke ihrer Unterstützung beitreten.
(2) Die Nebenintervention kann in jeder Lage des Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Entscheidung, auch in Verbindung mit der Einlegung eines Rechtsmittels, erfolgen.
Rechtsstellung des Nebenintervenienten
1Der Nebenintervenient muss den Rechtsstreit in der Lage annehmen, in der er sich zur Zeit seines Beitritts befindet; er ist berechtigt, Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend zu machen und alle Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen, insoweit nicht seine Erklärungen und Handlungen mit Erklärungen und Handlungen der Hauptpartei in Widerspruch stehen. 2Für ihn gelten die §§ 141 und 278 Absatz 3 entsprechend.
Wirkung der Nebenintervention
Der Nebenintervenient wird im Verhältnis zu der Hauptpartei mit der Behauptung nicht gehört, dass der Rechtsstreit, wie er dem Richter vorgelegen habe, unrichtig entschieden sei; er wird mit der Behauptung, dass die Hauptpartei den Rechtsstreit mangelhaft geführt habe, nur insoweit gehört, als er durch die Lage des Rechtsstreits zur Zeit seines Beitritts oder durch Erklärungen und Handlungen der Hauptpartei verhindert worden ist, Angriffs- oder Verteidigungsmittel geltend zu machen, oder als Angriffs- oder Verteidigungsmittel, die ihm unbekannt waren, von der Hauptpartei absichtlich oder durch grobes Verschulden nicht geltend gemacht sind.
Streitgenössische Nebenintervention
Insofern nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Rechtskraft der in dem Hauptprozess erlassenen Entscheidung auf das Rechtsverhältnis des Nebenintervenienten zu dem Gegner von Wirksamkeit ist, gilt der Nebenintervenient im Sinne des § 61 als Streitgenosse der Hauptpartei.
Beitritt des Nebenintervenienten
(1) 1Der Beitritt des Nebenintervenienten erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes bei dem Prozessgericht und, wenn er mit der Einlegung eines Rechtsmittels verbunden wird, durch Einreichung eines Schriftsatzes bei dem Rechtsmittelgericht. 2Der Schriftsatz ist beiden Parteien zuzustellen und muss enthalten:
1. | die Bezeichnung der Parteien und des Rechtsstreits; | |
2. | die bestimmte Angabe des Interesses, das der Nebenintervenient hat; | |
3. | die Erklärung des Beitritts. |
(2) Außerdem gelten die allgemeinen Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze.
Zwischenstreit über Nebenintervention
Zulässigkeit der Streitverkündung
Form der Streitverkündung
Wirkung der Streitverkündung
Gläubigerstreit
Urheberbenennung bei Besitz
Urheberbenennung bei Eigentumsbeeinträchtigung
Titel 4 - Prozessbevollmächtigte und Beistände
Anwaltsprozess
(weggefallen)
Notanwalt
Auswahl des Rechtsanwalts
Parteiprozess
Prozessvollmacht
Umfang der Prozessvollmacht
Geltung für Nebenverfahren
Beschränkung der Prozessvollmacht
Mehrere Prozessbevollmächtigte
Wirkung der Prozessvollmacht
Fortbestand der Prozessvollmacht
Erlöschen der Vollmacht
Mangel der Vollmacht
Vollmachtloser Vertreter
Beistand
Titel 5 - Prozesskosten
Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht
Kosten bei Erledigung der Hauptsache
Kosten bei teilweisem Obsiegen
Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
(weggefallen)
Kosten bei Räumungsklagen
(weggefallen)
(weggefallen)
Kosten bei übergegangenem Anspruch
Kosten bei Säumnis oder Verschulden
Kosten erfolgloser Angriffs- oder Verteidigungsmittel
Rechtsmittelkosten
Vergleichskosten
Anfechtung von Kostenentscheidungen
Kosten bei Streitgenossen
Kosten einer Nebenintervention
(weggefallen)
Kostenfestsetzungsgrundlage; Kostenfestsetzungsantrag
Kostenfestsetzungsverfahren
Vereinfachter Kostenfestsetzungsbeschluss
Verteilung nach Quoten
Änderung nach Streitwertfestsetzung
Titel 6 - Sicherheitsleistung
Art und Höhe der Sicherheit
Rückgabe der Sicherheit
Prozesskostensicherheit
Nachträgliche Prozesskostensicherheit
Höhe der Prozesskostensicherheit
Fristbestimmung für Prozesskostensicherheit
Titel 7 - Prozesskostenhilfe und Prozesskostenvorschuss
Voraussetzungen
Einsatz von Einkommen und Vermögen
Partei kraft Amtes; juristische Person; parteifähige Vereinigung
Antrag; Verordnungsermächtigung
Bewilligungsverfahren
Bewilligung
Festsetzung von Zahlungen
Änderung der Bewilligung
Beiordnung eines Rechtsanwalts
Wirkung der Prozesskostenhilfe
Kostenerstattung
Aufhebung der Bewilligung
Einziehung der Kosten
Beitreibung der Rechtsanwaltskosten
Entscheidungen
(weggefallen)
Abschnitt 3 - Verfahren
Titel 1 - Mündliche Verhandlung
Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren
Videoverhandlung
Vorbereitende Schriftsätze
Anträge und Erklärungen zu Protokoll
Inhalt der Schriftsätze
Elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung
Gerichtliches elektronisches Dokument
Formulare; Verordnungsermächtigung
Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden
Formfiktion
Beifügung von Urkunden
Fristen für Schriftsätze
Abschriften
Einsicht von Urkunden
Mitteilung von Urkunden unter Rechtsanwälten
Prozessleitung durch Vorsitzenden
Gang der mündlichen Verhandlung
Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht
Materielle Prozessleitung
Beanstandung von Prozessleitung oder Fragen
Anordnung des persönlichen Erscheinens
Anordnung der Urkundenvorlegung
Anordnung der Aktenübermittlung
Augenschein; Sachverständige
Prozesstrennung
Beschränkung auf einzelne Angriffs- und Verteidigungsmittel
Prozessverbindung
Aussetzung bei Vorgreiflichkeit
Aussetzung bei Verdacht einer Straftat
Aufhebung von Trennung, Verbindung oder Aussetzung
(weggefallen)
Aussetzung bei Eheaufhebungsantrag
Aussetzung bei Vaterschaftsanfechtungsklage
Aussetzung bei Ehe- oder Kindschaftsstreit
Aufhebung der Aussetzung bei Verzögerung
Wiedereröffnung der Verhandlung
Untervertretung in der Verhandlung
Entfernung infolge Prozessleitungsanordnung
Protokollaufnahme
Inhalt des Protokolls
Vorläufige Protokollaufzeichnung
Entbehrliche Feststellungen
Genehmigung des Protokolls
Unterschreiben des Protokolls
Protokollberichtigung
Beweiskraft des Protokolls
Titel 2 - Verfahren bei Zustellungen
Untertitel 1 - Zustellungen von Amts wegen
Zustellung
Rückwirkung der Zustellung
Aufgaben der Geschäftsstelle
Bescheinigung des Zeitpunktes der Zustellung; Beglaubigung
Zustellung an Vertreter
Zustellung bei rechtlicher Betreuung
Zustellung an Bevollmächtigte
Zustellung an Prozessbevollmächtigte
Zustellung von elektronischen Dokumenten
Zustellung durch Aushändigung an der Amtsstelle
Zustellung von Schriftstücken gegen Empfangsbekenntnis
Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein; Zustellungsauftrag
Ort der Zustellung
Ersatzzustellung in der Wohnung, in Geschäftsräumen und Einrichtungen
Zustellung bei verweigerter Annahme
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
Ersatzzustellung durch Niederlegung
Zustellungsurkunde
Zustellung im Ausland
Zustellungsbevollmächtigter; Zustellung durch Aufgabe zur Post
Öffentliche Zustellung
Bewilligung und Ausführung der öffentlichen Zustellung
Veröffentlichung der Benachrichtigung
Zeitpunkt der öffentlichen Zustellung
Heilung von Zustellungsmängeln
Einheitliche Zustellungsformulare
Untertitel 2 - Zustellungen auf Betreiben der Parteien
Zustellung
Zustellung durch Gerichtsvollzieher
Zustellung von Schriftstücken
Zustellung von elektronischen Dokumenten
Zustellungsauftrag
Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Titel 3 - Ladungen, Termine und Fristen
(weggefallen)
Ladung zum Termin
Notwendiger Inhalt der Ladung zur mündlichen Verhandlung
Terminsbestimmung
Ladungsfrist
Entbehrlichkeit der Ladung
Terminsort
Aufruf der Sache; versäumter Termin
Fristbeginn
Fristberechnung
(weggefallen)
Fristkürzung; Fristverlängerung
Verfahren bei Friständerung
Abkürzung von Zwischenfristen
Terminsänderung
(weggefallen)
Beauftragter oder ersuchter Richter
Titel 4 - Folgen der Versäumung; Rechtsbehelfsbelehrung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Allgemeine Versäumungsfolge
Keine Androhung; Nachholung der Prozesshandlung
Rechtsbehelfsbelehrung
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wiedereinsetzungsfrist
(weggefallen)
Wiedereinsetzungsantrag
Zuständigkeit für Wiedereinsetzung
Verfahren bei Wiedereinsetzung
Titel 5 - Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens
Unterbrechung durch Tod der Partei
Unterbrechung durch Insolvenzverfahren
Unterbrechung durch Prozessunfähigkeit
Unterbrechung durch Nacherbfolge
Aufnahme bei Nachlasspflegschaft und Testamentsvollstreckung
Unterbrechung durch Anwaltsverlust
Unterbrechung durch Stillstand der Rechtspflege
Aussetzung bei Vertretung durch Prozessbevollmächtigten
Aussetzung bei abgeschnittenem Verkehr
Verfahren bei Aussetzung
Wirkung von Unterbrechung und Aussetzung
Form von Aufnahme und Anzeige
Ruhen des Verfahrens
Säumnis beider Parteien; Entscheidung nach Lage der Akten
Rechtsmittel bei Aussetzung
Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug
Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten
Titel 1 - Verfahren bis zum Urteil
Klageschrift
Stufenklage
Fristbestimmung im Urteil
Feststellungsklage
Klage auf künftige Zahlung oder Räumung
Klage auf wiederkehrende Leistungen
Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung
Anspruchshäufung
Rechtshängigkeit
Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit
Klageänderung
Keine Klageänderung
Veräußerung oder Abtretung der Streitsache
Veräußerung eines Grundstücks
Vermutete Einwilligung in die Klageänderung
Unanfechtbarkeit der Entscheidung
Klagerücknahme
Zustellung; formlose Mitteilung
Zustellung der Klageschrift
Bestimmung der Verfahrensweise
Vorbereitung des Termins
Ladung der Parteien; Einlassungsfrist
Früher erster Termin
Schriftliches Vorverfahren
Klageerwiderung; Replik
Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung
Mündliche Verhandlung
Abgesonderte Verhandlung über Zulässigkeit der Klage
Verweisung bei Unzuständigkeit
Rechtzeitigkeit des Vorbringens
Schriftsatzfrist für Erklärungen zum Vorbringen des Gegners
Sicherungsanordnung
Beweisaufnahme
Verhandlung nach Beweisaufnahme
Freie Beweiswürdigung
Schadensermittlung; Höhe der Forderung
Gerichtliches Geständnis
Zusätze beim Geständnis
Widerruf des Geständnisses
Offenkundige Tatsachen
Gesetzliche Vermutungen
(weggefallen)
Fremdes Recht; Gewohnheitsrecht; Statuten
Glaubhaftmachung
Verfahrensrügen
Zurückweisung verspäteten Vorbringens
Vorbringen nach Schluss der mündlichen Verhandlung
Form der Antragstellung
Aktenausdruck
Elektronische Akte; Verordnungsermächtigung
Akteneinsicht; Abschriften
Datenträgerarchiv
Titel 2 - Urteil
Endurteil
Teilurteil
Vorbehaltsurteil
Zwischenurteil
Zwischenurteil über den Grund
Urteil unter Vorbehalt erbrechtlich beschränkter Haftung
Urteil unter Vorbehalt seerechtlich beschränkter Haftung
Urteil unter Vorbehalt spaltungsrechtlicher Haftungsbeschränkung
Verzicht
Anerkenntnis
Bindung an die Parteianträge
Entscheidung ohne Antrag in Mietsachen
Erkennende Richter
Termin der Urteilsverkündung
Form der Urteilsverkündung
Anwesenheit der Parteien
Form und Inhalt des Urteils
Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen
Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteil
Beweiskraft des Tatbestandes
Unterschrift der Richter
(weggefallen)
Urteilszustellung und -ausfertigung
Bindung des Gerichts
Berichtigung des Urteils
Berichtigung des Tatbestandes
Ergänzung des Urteils
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Materielle Rechtskraft
Abänderung von Urteilen
Abänderung von Vergleichen und Urkunden
Verschärfte Haftung
Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung
Subjektive Rechtskraftwirkung
Feststellungswirkung des Musterentscheids
Rechtskraft bei Nacherbfolge
Rechtskraft bei Testamentsvollstreckung
Anerkennung ausländischer Urteile
Beschlüsse und Verfügungen
Titel 3 - Versäumnisurteil
Versäumnisurteil gegen den Kläger
Versäumnisurteil gegen den Beklagten
Entscheidung nach Aktenlage
Begriff des Verhandlungstermins
Nichtverhandeln der erschienenen Partei
Unvollständiges Verhandeln
Unzulässigkeit einer Versäumnisentscheidung
Rechtsmittel bei Zurückweisung
Vertagung von Amts wegen
Einspruch
Einspruchsfrist
Einspruchsschrift
Zustellung der Einspruchsschrift
Einspruchsprüfung
Einspruchstermin
Wirkung des zulässigen Einspruchs
Entscheidung nach Einspruch
Versäumniskosten
Zweites Versäumnisurteil
Verzicht und Zurücknahme des Einspruchs
Verfahren bei Widerklage und Zwischenstreit
Titel 4 - Verfahren vor dem Einzelrichter
Originärer Einzelrichter
Obligatorischer Einzelrichter
Vorsitzender der Kammer für Handelssachen
Rechtsmittel
Titel 5 - Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme
(weggefallen)
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Beibringungsfrist
Parteiöffentlichkeit
(weggefallen)
Notwendigkeit eines Beweisbeschlusses
Beweisbeschluss und Beweisaufnahme vor mündlicher Verhandlung
Inhalt des Beweisbeschlusses
Änderung des Beweisbeschlusses
Beweisaufnahme durch beauftragten Richter
Beweisaufnahme durch ersuchten Richter
Beweisaufnahme im Ausland
Parteimitwirkung bei Beweisaufnahme im Ausland
Abgabe durch beauftragten oder ersuchten Richter
Zwischenstreit
Ausbleiben der Partei
Neuer Beweistermin
Ausländische Beweisaufnahme
Fortsetzung der mündlichen Verhandlung
Titel 6 - Beweis durch Augenschein
Beweis durch Augenschein
Beweiskraft elektronischer Dokumente
Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden
Beweisaufnahme
Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung
Titel 7 - Zeugenbeweis
Beweisantritt
(weggefallen)
Beweisaufnahme durch beauftragten oder ersuchten Richter
Vernehmung bei Amtsverschwiegenheit
Zeugenladung
Aussageerleichternde Unterlagen
Auslagenvorschuss
Folgen des Ausbleibens des Zeugen
Genügende Entschuldigung des Ausbleibens
Vernehmung an bestimmten Orten
Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen
Zeugnisverweigerung aus sachlichen Gründen
Ausnahmen vom Zeugnisverweigerungsrecht
Erklärung der Zeugnisverweigerung
Zwischenstreit über Zeugnisverweigerung
Zwischenstreit über schriftliche Zeugnisverweigerung
Zeugnisverweigerung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter
Folgen der Zeugnisverweigerung
Zeugenbeeidigung
Nacheid; Eidesnorm
Uneidliche Vernehmung
Einzelvernehmung
Wahrheitsermahnung; Vernehmung zur Person
Vernehmung zur Sache
Fragerecht der Parteien
Wiederholte und nachträgliche Vernehmung
Verzicht auf Zeugen
Befugnisse des mit der Beweisaufnahme betrauten Richters
Zeugenentschädigung
Titel 8 - Beweis durch Sachverständige
Anwendbarkeit der Vorschriften für Zeugen
Beweisantritt
Sachverständigenauswahl
Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen
Auswahl durch den mit der Beweisaufnahme betrauten Richter
Ablehnung eines Sachverständigen
Pflicht zur Erstattung des Gutachtens
Weitere Pflichten des Sachverständigen
Gutachtenverweigerungsrecht
Folgen des Ausbleibens oder der Gutachtenverweigerung
Sachverständigenbeeidigung
Schriftliches Gutachten
Verwertung von Sachverständigengutachten aus anderen Verfahren
Neues Gutachten
Sachverständigenvergütung
Sachverständige Zeugen
Titel 9 - Beweis durch Urkunden
Beweiskraft öffentlicher Urkunden über Erklärungen
Beweiskraft von Privaturkunden
Beweiskraft des Ausdrucks eines öffentlichen elektronischen Dokuments
Beweiskraft öffentlicher Urkunden über amtliche Anordnung, Verfügung oder Entscheidung
Beweiskraft öffentlicher Urkunden mit anderem Inhalt
Beweiskraft mangelbehafteter Urkunden
Vorlegung durch Beweisführer; Beweisantritt
Vorlegung durch den Gegner; Beweisantritt
Vorlegungspflicht des Gegners nach bürgerlichem Recht
Vorlegungspflicht des Gegners bei Bezugnahme
Antrag bei Vorlegung durch Gegner
Anordnung der Vorlegung durch Gegner
Vernehmung des Gegners über den Verbleib
Folgen der Nichtvorlegung durch Gegner
Vorlegung durch Dritte; Beweisantritt
Vorlegungspflicht Dritter
Antrag bei Vorlegung durch Dritte
Vorlegungsfrist bei Vorlegung durch Dritte
Vorlegung durch Behörden oder Beamte; Beweisantritt
(weggefallen)
Vorlegung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter
Vorlegung öffentlicher Urkunden in Urschrift oder beglaubigter Abschrift
Verzicht nach Vorlegung
Echtheit inländischer öffentlicher Urkunden
Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden
Erklärung über Echtheit von Privaturkunden
Beweis der Echtheit von Privaturkunden
Schriftvergleichung
Würdigung der Schriftvergleichung
Verwahrung verdächtiger Urkunden
Folgen der Beseitigung einer Urkunde
Titel 10 - Beweis durch Parteivernehmung
Vernehmung des Gegners; Beweisantritt
Weigerung des Gegners
Vernehmung der beweispflichtigen Partei auf Antrag
Vernehmung von Amts wegen
Vernehmung von Streitgenossen
Beweisbeschluss
Ausführung der Vernehmung
Beeidigung der Partei
Beweiswürdigung bei Parteivernehmung
Ausbleiben der Partei
Prozessunfähige
Titel 11 - Abnahme von Eiden und Bekräftigungen
(weggefallen)
Eidesleistung in Person
Eidesleistung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter
Eidesbelehrung
Eidesleistung; Eidesformel
(weggefallen)
Eidesleistung sprach- oder hörbehinderter Personen
Eidesgleiche Bekräftigung
Titel 12 - Selbständiges Beweisverfahren
Zulässigkeit
Zuständiges Gericht
Inhalt des Antrages
(weggefallen)
Entscheidung über den Antrag
Ladung des Gegners
Beweisaufnahme
Benutzung im Prozess
Unbekannter Gegner
Frist zur Klageerhebung
Abschnitt 2 - Verfahren vor den Amtsgerichten
Anzuwendende Vorschriften
Verfahren nach billigem Ermessen
Einreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu Protokoll
Ladungen
Zustellung des Protokolls über die Klage
Belehrungen
(weggefallen)
Hinweis bei Unzuständigkeit des Amtsgerichts
(weggefallen)
Nachträgliche sachliche Unzuständigkeit
(weggefallen)
Erklärung über Urkunden
Inhalt des Protokolls
Urteil auf Vornahme einer Handlung
(weggefallen)
Buch 3 - Rechtsmittel
Abschnitt 1 - Berufung
Statthaftigkeit der Berufung
Vorentscheidungen im ersten Rechtszug
Berufungsgründe
Versäumnisurteile
Verzicht auf Berufung
Zurücknahme der Berufung
Berufungsfrist
Berufungsfrist bei Urteilsergänzung
Berufungsschrift
Berufungsbegründung
Zustellung der Berufungsschrift und -begründung
Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss
Terminsbestimmung
Anschlussberufung
Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Entscheidender Richter
Vorbereitender Einzelrichter
Bindung an die Berufungsanträge
Prüfungsumfang des Berufungsgerichts
Verspätet vorgebrachte Angriffs- und Verteidigungsmittel
Zurückgewiesene und neue Angriffs- und Verteidigungsmittel
Rügen der Unzulässigkeit der Klage
Klageänderung; Aufrechnungserklärung; Widerklage
Verlust des Rügerechts
Gerichtliches Geständnis
Parteivernehmung
Vorläufige Vollstreckbarkeit
Zurückverweisung
Versäumnisverfahren
Inhalt des Berufungsurteils
Prozessakten
Abschnitt 2 - Revision
Statthaftigkeit der Revision
Zulassungsrevision
Nichtzulassungsbeschwerde
Revisionsgründe
Begriff der Rechtsverletzung
Absolute Revisionsgründe
Revisionsfrist
Revisionseinlegung
Zustellung der Revisionsschrift
Revisionsbegründung
Zulässigkeitsprüfung
Zurückweisungsbeschluss
Bestimmung zum Leitentscheidungsverfahren
Terminsbestimmung; Einlassungsfrist
Anschlussrevision
Anwendbare Vorschriften
Verlust des Rügerechts
Umfang der Revisionsprüfung
Vorläufige Vollstreckbarkeit
Beschränkte Nachprüfung tatsächlicher Feststellungen
Nicht revisible Gesetze
Revisionszurückweisung
Aufhebung des angefochtenen Urteils
Zurückverweisung; eigene Sachentscheidung
Keine Begründung der Entscheidung bei Rügen von Verfahrensmängeln
Leitentscheidung
Sprungrevision
Abschnitt 3 - Beschwerde
Titel 1 - Sofortige Beschwerde
Sofortige Beschwerde; Anschlussbeschwerde
Originärer Einzelrichter
Frist und Form
Aufschiebende Wirkung; einstweilige Anordnungen
Begründung, Präklusion, Ausnahmen vom Anwaltszwang
Gang des Beschwerdeverfahrens
Erinnerung
Titel 2 - Rechtsbeschwerde
Rechtsbeschwerde; Anschlussrechtsbeschwerde
Frist, Form und Begründung der Rechtsbeschwerde
Gründe der Rechtsbeschwerde
Prüfung und Entscheidung der Rechtsbeschwerde
Buch 4 - Wiederaufnahme des Verfahrens
Arten der Wiederaufnahme
Nichtigkeitsklage
Restitutionsklage
Besondere Voraussetzungen der Restitutionsklage
Hilfsnatur der Restitutionsklage
Vorentscheidungen
Ausschließliche Zuständigkeit für Nichtigkeits- und Restitutionsklagen
Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Klagefrist
Klageschrift
Inhalt der Klageschrift
Zulässigkeitsprüfung
Neue Verhandlung
Rechtsmittel
Buch 5 - Urkunden- und Wechselprozess
Zulässigkeit
Klageinhalt; Urkunden
(weggefallen)
Keine Widerklage; Beweismittel
Abstehen vom Urkundenprozess
Klageabweisung
Zurückweisung von Einwendungen
Vorbehaltsurteil
Nachverfahren
(weggefallen)
Wechselprozess
Gerichtsstand
Klageinhalt; Ladungsfrist
Beweisvorschriften
Scheckprozess
Buch 6 - Musterfeststellungsverfahren
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
Buch 7 - Mahnverfahren
Zulässigkeit
Zuständigkeit; maschinelle Bearbeitung
Mahnantrag
Zurückweisung des Mahnantrags
Mahnbescheid
Zustellung des Mahnbescheids
Widerspruch gegen den Mahnbescheid
Mitteilung des Widerspruchs; Abschriften
Verfahren nach Widerspruch
Einleitung des Streitverfahrens
Abgabe des Verfahrens am selben Gericht
Vollstreckungsbescheid
Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
Wegfall der Wirkung des Mahnbescheids
Form von Anträgen und Erklärungen
Kein Nachweis der Vollmacht
Urkunden-, Wechsel- und Scheckmahnverfahren
Sonderregelungen für maschinelle Bearbeitung
Formulare; Einführung der maschinellen Bearbeitung
Antragsgegner ohne allgemeinen inländischen Gerichtsstand
Buch 8 - Zwangsvollstreckung
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
Vollstreckbare Endurteile
Formelle Rechtskraft
Rechtskraft- und Notfristzeugnis
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung
Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung
Ausnahmen von der Sicherheitsleistung des Gläubigers
Abwendungsbefugnis
Schutzantrag des Schuldners
Unterbleiben von Schuldnerschutzanordnungen
Anträge zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Rückgabe der Sicherheit
Ergänzung des Urteils
Wirkungen eines aufhebenden oder abändernden Urteils
Vorabentscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit
Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch
Hinterlegung bei Abwendung der Vollstreckung
Sicherungsvollstreckung
Räumungsfrist
Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile; Verordnungsermächtigung
Vollstreckungsurteil
Vollstreckbare Ausfertigung
Vollstreckungsklausel
Vollstreckbare Ausfertigung bei bedingten Leistungen
Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Rechtsnachfolger
Vollstreckbare Ausfertigung bei Nacherbe oder Testamentsvollstrecker
Vollstreckbare Ausfertigung gegen Vermögens- und Firmenübernehmer
Anhörung des Schuldners
Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel
Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel
Weitere vollstreckbare Ausfertigung
Vermerk über Ausfertigungserteilung auf der Urteilsurschrift
(weggefallen)
Zwangsvollstreckung für oder gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei nachträglicher Eintragung im Gesellschaftsregister
Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch
Vollstreckbare Ausfertigung gegen Nießbraucher
Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner
Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut
Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft
Vollstreckbare Ausfertigung bei Gütergemeinschaft während des Rechtsstreits
Beendete Gütergemeinschaft
Vollstreckbare Ausfertigung bei beendeter Gütergemeinschaft
Zwangsvollstreckung bei Eigentums- und Vermögensgemeinschaft
Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft
(weggefallen)
Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass
Zwangsvollstreckung bei Testamentsvollstrecker
Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Testamentsvollstrecker
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
Bedingungen für Vollstreckungsbeginn
Sicherheitsleistung bei Teilvollstreckung
Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher; Verordnungsermächtigung
Vollmachtsnachweis
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung
Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners
Zwangsvollstreckung bei Leistung Zug um Zug
Übergabe des Titels und Quittung
Auskunfts- und Unterstützungsersuchen
Durchsuchung; Gewaltanwendung
Richterliche Durchsuchungsanordnung; Vollstreckung zur Unzeit
Zuziehung von Zeugen
Akteneinsicht; Aktenabschrift
(weggefallen)
Protokoll über Vollstreckungshandlungen
Aufforderungen und Mitteilungen
Vollstreckungsgericht
Vollstreckungsgerichtliche Anordnungen bei Leistung Zug um Zug
Vollstreckungsschutz
Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung
Vollstreckungsabwehrklage
Klage gegen Vollstreckungsklausel
Einstweilige Anordnungen
Einstweilige Anordnungen im Urteil
Drittwiderspruchsklage
Drittwiderspruchsklage bei Veräußerungsverbot
Drittwiderspruchsklage des Nacherben
Drittwiderspruchsklage des Ehegatten oder Lebenspartners
Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung
Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln
Erinnerung bei genügender Sicherung des Gläubigers
Zwangsvollstreckung vor Erbschaftsannahme
Fortsetzung der Zwangsvollstreckung nach dem Tod des Schuldners
Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung
Beschränkte Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung
Einreden des Erben gegen Nachlassgläubiger
Einreden des Erben gegen persönliche Gläubiger
Zwangsvollstreckung bei Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren
Vollstreckungsabwehrklage des Erben
Vollstreckungsabwehrklage bei beschränkter Haftung
See- und binnenschifffahrtsrechtliche Haftungsbeschränkung
Zwangsvollstreckung bei herrenlosem Grundstück oder Schiff
Kosten der Zwangsvollstreckung
Einschreiten von Behörden
(weggefallen)
(weggefallen)
Erteilung von Urkunden an Gläubiger
Sofortige Beschwerde
Weitere Vollstreckungstitel
Zwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich
Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf die weiteren Vollstreckungstitel
Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschluss
Vollstreckbarerklärung des gerichtlichen Vergleichs
Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden
Voraussetzungen für die Vollstreckbarerklärung des Anwaltsvergleichs
Vollstreckbarerklärung durch das Prozessgericht
Vollstreckbarerklärung durch einen Notar
Verfahren bei vollstreckbaren Urkunden
Verfahren bei Gütestellenvergleichen
Wartefrist
(weggefallen)
Vollstreckbare Urkunde bei Rechtsnachfolge
Schadensersatzpflicht bei der Vollstreckung aus Urkunden durch andere Gläubiger
Vollstreckbare Urkunde gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer
Vollstreckbare Urkunde bei Schiffshypothek
Landesrechtliche Vollstreckungstitel
Ausschließlichkeit der Gerichtsstände
Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
Titel 1 - Allgemeine Vorschriften
Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung
Vermögensauskunft des Schuldners
Weitere Vermögensauskunft
Zuständigkeit
Abnahme der Vermögensauskunft
Erzwingungshaft
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners
Dauer der Haft; erneute Haft
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
Titel 2 - Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften
Pfändung
Pfändungspfandrecht
Klage auf vorzugsweise Befriedigung
Keine Gewährleistung bei Pfandveräußerung
Mitteilungen und Befragung durch den Gerichtsvollzieher
(weggefallen)
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
Untertitel 2 - Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen
Pfändung beim Schuldner
Pfändung beim Gläubiger oder bei Dritten
Pfändung ungetrennter Früchte
Unpfändbare Sachen und Tiere
Austauschpfändung
Vorläufige Austauschpfändung
Vorwegpfändung
(weggefallen)
(weggefallen)
Schätzung
(weggefallen)
(weggefallen)
Öffentliche Versteigerung
Gepfändetes Geld
Zeit und Ort der Versteigerung
Zuschlag und Ablieferung
Mindestgebot
Einstellung der Versteigerung
Wirkung des Erlösempfanges
(weggefallen)
Verwertung von Wertpapieren
Umschreibung von Namenspapieren
Außer Kurs gesetzte Inhaberpapiere
Verwertung ungetrennter Früchte
Andere Verwertungsart
Anschlusspfändung
Verfahren bei mehrfacher Pfändung
Untertitel 3 - Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts
Pfändung einer Geldforderung
Vereinfachter Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden
Pfändung einer Hypothekenforderung
Pfändung einer Schiffshypothekenforderung
Pfändung indossabler Papiere
Pfändungsumfang bei fortlaufenden Bezügen
Pfändungsumfang bei Arbeits- und Diensteinkommen
Pfändungsumfang bei Kontoguthaben
Keine Anhörung des Schuldners
Überweisung einer Geldforderung
Wirkung der Überweisung
Überweisung einer Hypothekenforderung
Überweisung einer Schiffshypothekenforderung
Einrede des Schuldners bei Faustpfand
Überweisung bei Abwendungsbefugnis
Erklärungspflicht des Drittschuldners
Pflicht zur Streitverkündung
Schadenersatz bei verzögerter Beitreibung
Verzicht des Pfandgläubigers
Andere Verwertungsart
Vorpfändung
Zwangsvollstreckung in Herausgabeansprüche
Herausgabeanspruch auf eine bewegliche Sache
Herausgabeanspruch auf ein Schiff
Herausgabeanspruch auf eine unbewegliche Sache
Keine Überweisung an Zahlungs statt
Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen
Unpfändbare Bezüge
Bedingt pfändbare Bezüge
Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen
Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen
Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens
Änderung des unpfändbaren Betrages
Änderung der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen
Verschleiertes Arbeitseinkommen
Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte
Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos
Pfändung des Gemeinschaftskontos
Nicht übertragbare Forderungen
Pfändungsschutz für Landwirte
Pfändungsschutz bei Miet- und Pachtzinsen
Pfändungsschutz bei Altersrenten
Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen
Beschränkt pfändbare Forderungen
Mehrfache Pfändung einer Geldforderung
Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf bewegliche Sachen
Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf eine unbewegliche Sache
Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf ein Schiff
Klage bei mehrfacher Pfändung
Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte
Zwangsvollstreckung in Schiffspart
Pfändung von Gesamthandsanteilen
Pfändung von Gesamtgutanteilen
(weggefallen)
Pfändungsbeschränkungen bei Erbschaftsnutzungen
Titel 3 - Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
Gegenstand der Immobiliarvollstreckung
Verhältnis zur Mobiliarvollstreckung
Arten der Vollstreckung
Zwangshypothek
Erwerb der Zwangshypothek durch den Eigentümer
Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Grundstücksgleiche Rechte
Zwangsvollstreckung in ein Schiff oder Schiffsbauwerk
Landesrechtlicher Vorbehalt bei Eisenbahnen
Titel 4 - Verteilungsverfahren
Voraussetzungen
Aufforderung des Verteilungsgerichts
Teilungsplan
Terminsbestimmung
Termin zur Erklärung und Ausführung
Säumnisfolgen
Widerspruchsklage
Zuständigkeit für die Widerspruchsklage
Inhalt des Urteils
Versäumnisurteil
Verfahren nach dem Urteil
Titel 5 - Zwangsvollstreckung in Sachen, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen
Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung
Titel 6 - Schuldnerverzeichnis
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
Eintragungsanordnung
Vollziehung der Eintragungsanordnung
Löschung
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
Erteilung von Abdrucken
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses
Rechte der Betroffenen
Abschnitt 3 - Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen
Herausgabe bestimmter beweglicher Sachen
Leistung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen
Herausgabe von Grundstücken oder Schiffen
Beschränkter Vollstreckungsauftrag
Herausgabe bei Gewahrsam eines Dritten
Vertretbare Handlungen
Nicht vertretbare Handlungen
Keine Handlungsvollstreckung bei Entschädigungspflicht
Eidesstattliche Versicherung nach bürgerlichem Recht
Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen
Verfahren; Anhörung des Schuldners; Kostenentscheidung
Widerstand des Schuldners
(weggefallen)
Klage auf Leistung des Interesses
Fiktion der Abgabe einer Willenserklärung
Willenserklärung zwecks Eintragung bei vorläufig vollstreckbarem Urteil
Erteilung von Urkunden an Gläubiger
Übereignung; Verschaffung von Grundpfandrechten
Gutgläubiger Erwerb
Abschnitt 4 - Wirkungen des Pfändungsschutzkontos
Pfändungsfreier Betrag; Übertragung
Moratorium bei Überweisung an den Gläubiger
Verbot der Aufrechnung und Verrechnung
Erhöhungsbeträge
Nachweise über Erhöhungsbeträge
Nachzahlung von Leistungen
Festsetzung der Erhöhungsbeträge durch das Vollstreckungsgericht
Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages durch das Vollstreckungsgericht
Festsetzung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto
Aufgaben des Kreditinstituts
Datenweitergabe; Löschungspflicht
Verwaltungsvollstreckung
Abschnitt 5 - Arrest und einstweilige Verfügung
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
(weggefallen)
Arrestanspruch
Arrestgrund bei dinglichem Arrest
Arrestgrund bei persönlichem Arrest
Arrestgericht
Arrestgesuch
Entscheidung über das Arrestgesuch
Arresturteil und Arrestbeschluss
Abwendungsbefugnis
Widerspruch
Entscheidung nach Widerspruch
Anordnung der Klageerhebung
Aufhebung wegen veränderter Umstände
Vollziehung des Arrestes
Vollstreckungsklausel; Vollziehungsfrist
Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen
Vollziehung in eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk
Arresthypothek
Vollziehung des persönlichen Arrestes
Aufhebung der Arrestvollziehung
Einstweilige Verfügung bezüglich Streitgegenstand
Anwendung der Arrestvorschriften
Zuständiges Gericht
Inhalt der einstweiligen Verfügung
Aufhebung gegen Sicherheitsleistung
Einstweilige Verfügung zur Regelung eines einstweiligen Zustandes
Räumung von Wohnraum
Ersuchen um Eintragungen im Grundbuch usw.
Zuständigkeit des Amtsgerichts der belegenen Sache
Gericht der Hauptsache
Entscheidung des Vorsitzenden bei Dringlichkeit
Schadensersatzpflicht
Einreichung von Schutzschriften
Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 - Grenzüberschreitende vorläufige Kontenpfändung
Titel 1 - Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung
Zuständigkeit
Verfahren
Ersuchen um Einholung von Kontoinformationen
Nicht rechtzeitige Einleitung des Hauptsacheverfahrens
Titel 2 - Vollziehung des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung
Anwendbare Vorschriften
Vollziehung von im Inland erlassenen Beschlüssen
Vollziehung von in einem anderen Mitgliedstaat erlassenen Beschlüssen
Titel 3 - Rechtsbehelfe
Rechtsbehelfe des Gläubigers
Rechtsbehelfe nach den Artikeln 33 bis 35 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014
Sicherheitsleistung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014
Rechtsmittel gegen die Entscheidungen nach § 954 Absatz 1 bis 3 und § 955
Ausschluss der Rechtsbeschwerde
Titel 4 - Schadensersatz; Verordnungsermächtigung
Schadensersatz
Verordnungsermächtigung
Buch 9 - (weggefallen)
(weggefallen)
Buch 10 - Schiedsrichterliches Verfahren
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich
Umfang gerichtlicher Tätigkeit
Verlust des Rügerechts
Empfang schriftlicher Mitteilungen bei unbekanntem Aufenthalt
Abschnitt 2 - Schiedsvereinbarung
Begriffsbestimmung
Schiedsfähigkeit
Form der Schiedsvereinbarung
Schiedsvereinbarung und Klage vor Gericht
Schiedsvereinbarung und einstweilige gerichtliche Maßnahmen
Abschnitt 3 - Bildung des Schiedsgerichts
Zusammensetzung des Schiedsgerichts
Bestellung der Schiedsrichter
Ablehnung eines Schiedsrichters
Ablehnungsverfahren
Untätigkeit oder Unmöglichkeit der Aufgabenerfüllung
Bestellung eines Ersatzschiedsrichters
Abschnitt 4 - Zuständigkeit des Schiedsgerichts
Befugnis des Schiedsgerichts zur Entscheidung über die eigene Zuständigkeit
Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes
Abschnitt 5 - Durchführung des schiedsrichterlichen Verfahrens
Allgemeine Verfahrensregeln
Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens
Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens
Verfahrenssprache
Klage und Klagebeantwortung
Mündliche Verhandlung und schriftliches Verfahren
Säumnis einer Partei
Vom Schiedsgericht bestellter Sachverständiger
Gerichtliche Unterstützung bei der Beweisaufnahme und sonstige richterliche Handlungen
Abschnitt 6 - Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens
Anwendbares Recht
Entscheidung durch ein Schiedsrichterkollegium
Vergleich
Form und Inhalt des Schiedsspruchs
Wirkungen des Schiedsspruchs
Beendigung des schiedsrichterlichen Verfahrens
Entscheidung über die Kosten
Berichtigung, Auslegung und Ergänzung des Schiedsspruchs
Abschnitt 7 - Rechtsbehelf gegen den Schiedsspruch
Aufhebungsantrag
Abschnitt 8 - Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen
Inländische Schiedssprüche
Ausländische Schiedssprüche
Abschnitt 9 - Gerichtliches Verfahren
Zuständigkeit
Allgemeine Vorschriften
Besonderheiten bei der Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen
Rechtsmittel
Abschnitt 10 - Außervertragliche Schiedsgerichte
Entsprechende Anwendung der Vorschriften des Buches 10
Buch 11 - Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
Abschnitt 1 - Zustellung nach der Verordnung (EU) 1784/2020
Zustellung durch Auslandsvertretungen
Elektronische Zustellung
Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 1784/2020; Verordnungsermächtigungen
Sprache eingehender Anträge, Bescheinigungen und Mitteilungen
Zustellung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen
Abschnitt 2 - Beweisaufnahme nach der Verordnung (EU) 1783/2020
Beweisaufnahme in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Teilnahmerechte
Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 1783/2020; Verordnungsermächtigung
Sprache eingehender Ersuchen
Abschnitt 3 - Prozesskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG
Anwendbare Vorschriften
Ausgehende Ersuchen
Eingehende Ersuchen
Abschnitt 4 - Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004
Titel 1 - Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel
Zuständigkeit
Entscheidung
Berichtigung und Widerruf
Titel 2 - Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland
Vollstreckungstitel
Übersetzung
Anträge nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004
Einstellung der Zwangsvollstreckung
Vollstreckungsabwehrklage
Abschnitt 5 - Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
Titel 1 - Allgemeine Vorschriften
Zuständigkeit
Maschinelle Bearbeitung
Zustellung
Titel 2 - Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl
Verfahren nach Einspruch
Einleitung des Streitverfahrens
Titel 3 - Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen
Verfahren
Rechtsbehelf bei Nichtzustellung oder bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls
Titel 4 - Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl
Vollstreckungsklausel
Übersetzung
Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl
Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage
Abschnitt 6 - Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007
Titel 1 - Erkenntnisverfahren
Einleitung und Durchführung des Verfahrens
Annahmeverweigerung auf Grund der verwendeten Sprache
Widerklage
Mündliche Verhandlung
Beweisaufnahme
Urteil
Säumnis
Abhilfe bei unverschuldeter Säumnis des Beklagten
Gemeinsame Gerichte
Titel 2 - Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung inländischer Titel
Bestätigung inländischer Titel
Ausländische Vollstreckungstitel
Übersetzung
Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007; Vollstreckungsabwehrklage
Abschnitt 7 - Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012
Titel 1 - Bescheinigung über inländische Titel
Zuständigkeit
Verfahren
Titel 2 - Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland
Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel
Übersetzung oder Transliteration
Anfechtung der Anpassung eines Titels
Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung
Wegfall oder Beschränkung der Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedstaat
Vollstreckungsabwehrklage
Titel 3 - Beweis der Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden nach der Verordnung (EU) 1191/2016
Zentralbehörde
Verwaltungszusammenarbeit
Mehrsprachige Formulare