[go: up one dir, main page]

Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

   Zweiter Abschnitt - Vorschriften über die Tätigkeit der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (§§ 3 - 13)   
   Erster Unterabschnitt (§§ 3 - 8)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/UBGG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ UBGG (https://dejure.org/gesetze/UBGG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ UBGG
__paste_bez__ __paste_norm__ Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (https://dejure.org/gesetze/UBGG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  
- oder drücken">+ oder drücken">

§ 6
Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis

Ein Verstoß gegen die §§ 3 bis 5 berührt die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht.

Gesamtansicht
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht