Ordnungswidrigkeitengesetz
Zweiter Teil - Bußgeldverfahren (§§ 35 - 110c) |
Zehnter Abschnitt - Kosten (§§ 105 - 109a) |
I. Verfahren der Verwaltungsbehörde (§§ 105 - 108) |
(1) 1Die Höhe der Kosten und Auslagen, die ein Beteiligter einem anderen zu erstatten hat, wird auf Antrag durch die Verwaltungsbehörde festgesetzt. 2Auf Antrag ist auszusprechen, daß die festgesetzten Kosten und Auslagen von der Anbringung des Festsetzungsantrages an entsprechend § 104 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung zu verzinsen sind. 3Dem Festsetzungsantrag sind eine Berechnung der dem Antragsteller entstandenen Kosten, eine zur Mitteilung an den anderen Beteiligten bestimmte Abschrift und die Belege zur Rechtfertigung der einzelnen Ansätze beizufügen. 4Zur Berücksichtigung eines Ansatzes genügt es, daß er glaubhaft gemacht ist. 5Hinsichtlich der einem Rechtsanwalt erwachsenen Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen genügt die Versicherung des Rechtsanwalts, daß die Auslagen entstanden sind.
(2) 1Für die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbescheid gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen sinngemäß. 2Die Zwangsvollstreckung ist erst zulässig, wenn der Kostenfestsetzungsbescheid unanfechtbar geworden ist. 3Die vollstreckbare Ausfertigung wird vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des nach § 68 zuständigen Gerichts erteilt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz - OLGVertrÄndG) vom 23.07.2002
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2002 | Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz - OLGVertrÄndG) | 23.07.2002 |
Rechtsprechung zu § 106 OWiG
16 Entscheidungen zu § 106 OWiG in unserer Datenbank:
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- VerfGH Sachsen, 23.01.1997 - 3-IV-96
- AG Eilenburg, 29.09.2009 - 9 OWi 215/09
Möglichkeit der Geltendmachung einer Aktenversendungspauschale neben einer ...
- AG Bad Segeberg, 30.12.2009 - 5 OWiEH 116/09
Mittelgebühr in Verkehrssachen ohne Fahrverbot
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Mitwirkung, zusätzliche Verfahrensgebühr, Unterlassen erforderlicher ...
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Grundgebühr, Verfahrensgebühr, Mittelgebühr, Rahmengebühr
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Rücknahme eines Bußgeldbescheides wegen Geschwindigkeitsüberschreitung durch die ...
- LG Arnsberg, 30.08.1996 - 2 Qs 127/96
Querverweise
Auf § 106 OWiG verweisen folgende Vorschriften:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Kosten
- I. Verfahren der Verwaltungsbehörde
- § 108 (Rechtsbehelf und Vollstreckung)