Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
Abschnitt 9 - Verfahren in Unterhaltssachen (§§ 231 - 260) |
Unterabschnitt 1 - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 231 - 244) |
(1) Enthält eine rechtskräftige Endentscheidung nach § 237 oder § 253 eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen, sofern nicht bereits ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nach § 255 gestellt worden ist.
(2) 1Wird ein Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts nicht innerhalb eines Monats nach Rechtskraft gestellt, so ist die Abänderung nur zulässig für die Zeit ab Rechtshängigkeit des Antrags. 2Ist innerhalb der Monatsfrist ein Antrag des anderen Beteiligten auf Erhöhung des Unterhalts anhängig geworden, läuft die Frist nicht vor Beendigung dieses Verfahrens ab. 3Der nach Ablauf der Frist gestellte Antrag auf Herabsetzung ist auch zulässig für die Zeit ab dem Ersten des auf ein entsprechendes Auskunfts- oder Verzichtsverlangen des Antragstellers folgenden Monats. 4§ 238 Abs. 3 Satz 4 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 240 FamFG
66 Entscheidungen zu § 240 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 28.01.2021 - 11 WF 171/20
Verfahrenskostenhilfe für Abänderungsverfahren wegen Leistungsunfähigkeit trotz ...
- OLG Koblenz, 21.07.2014 - 13 WF 672/14
Abänderung eines Unterhaltstitels: Anforderungen an ein Verzichtsverlangen des ...
- OLG Celle, 20.03.2013 - 10 WF 90/13
Darlegungs- und Beweislast im Verfahren auf Abänderung eines Unterhaltstitels ...
- BGH, 12.10.2022 - XII ZB 450/21
Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen ...
- OLG Bamberg, 14.02.2023 - 2 WF 216/22
Verfahrenskostenhilfe nach vereinfachtem Unterhaltsverfahren
- OLG Frankfurt, 01.08.2017 - 4 WF 122/17
Unzulässigkeit der Beschwerde des Antragsgegners im vereinfachten ...
- OLG Düsseldorf, 08.12.2022 - 3 WF 100/22
Voraussetzungen der Zurückweisung eines Verfahrenskostenhilfegesuchs für die ...
- OLG Brandenburg, 25.09.2023 - 9 UF 82/22
Zum selben Verfahren:
- KG, 25.03.2010 - 17 WF 66/10
Kindesunterhalt: Abänderung einer Unterhaltsentscheidung nach erfolgter ...
Querverweise
Auf § 240 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Unterhaltssachen
- Besondere Verfahrensvorschriften
- § 231 (Unterhaltssachen)