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RG, 11.06.1903 - Rep. VI. 171/03 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist gegen den Beschluß, durch den ein Antrag auf Vorverlegung eines Verhandlungstermins abgelehnt worden ist, die Beschwerde zulässig? 2. Kann in der Berufungsinstanz der Antrag gestellt werden, daß das Urteil der ersten Instanz für vorläufig vollstreckbar erklärt ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde. Terminsverlegung. Vorläufige Vollstreckbarkeit.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 55, 99
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.06.1953 - II ZR 150/53
Abwendung der Zwangsvollstreckung
Selbst wenn man diese Frage entgegen der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 55, 99 [101]; ebenso Hamburg OLGE 17, 185/86; Königsberg OLGE 21, 88) bejahen wollte und dabei auch die Bedenken zurückstellen könnte, dass das Rechtsmittelverfahren nicht einer Ergänzung des angefochtenen Urteils zu dienen hat, sondern im Rahmen der Rechtsmittelanträge auf ein selbständiges Urteil des Rechtsmittelgerichts gerichtet ist, so muss in jedem Fall für die Revisionsinstanz etwas anderes gelten. - OLG Frankfurt, 23.08.1983 - 3 UF 116/83 Ob ein Antrag zur vorläufigen Vollstreckbarkeit in der Berufungsinstanz nachgeholt werden kann, ist streitig: Während der Bundesgerichtshof die Frage bisher offen gelassen hat (vgl. BGHZ 10, 88), hat sie das Reichsgericht (RGZ 55, 99) verneint.