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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2148
BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96 (https://dejure.org/1997,2148)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1997 - 11 C 10.96 (https://dejure.org/1997,2148)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1997 - 11 C 10.96 (https://dejure.org/1997,2148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist infolge Adressierungsfehlers; Recht des Schienenverkehrs - Fortgeltung und Inhalt einer vor Inkrafttreten des Eisenbahnneuordnungsgesetzes geschlossenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Deutsche Bundesbahn - Gemeindeprivileg - Brückenbauwerk - Neubau mit verbesserter Tragkraft - Deutsche Bahn AG - Erhaltungslast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1075
  • DÖV 1998, 395
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 28.90

    Eisenbahnkreuzung - Änderung - Erhaltungsmaßnahme - Kreuzungsrechtliche Baulast

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Erhaltung, die nach ihrer Definition in § 14 Abs. 1 Satz 2 EKrG die laufende Unterhaltung und Erneuerung umfaßt, sich auf die Sicherung des vorhandenen Bestandes (status quo) beschränkt, während Baumaßnahmen, die darüber hinausgehen, sei es auch nur in der Weise, daß die Tauglichkeit der Anlage für den Verkehr erhöht wird, sich nach § 3 EKrG beurteilen (vgl. Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17).

    Die damit an sich verbundene Rechtsfolge des § 12 Nr. 1 EKrG , daß ihr die Kosten für den Brückenneubau uneingeschränkt zur Last fallen (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 75.84 - und 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nrn. 15 und 17), wird durch die Vereinbarung abbedungen, indem die DB die Kosten ganz übernimmt (§ 5).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch unvollständige

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96
    In einem derartigen Fall dürfen die verbleibenden Zweifel, wie lange die Sonderbehandlung konkret hätte dauern dürfen, nicht zu Lasten des Absenders gehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 4 C 10.87 - NJW 1990, 2639 f.).
  • BVerwG, 26.01.1995 - 3 C 21.93

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Anpassungsanspruch - Anpassungszeitpunkt -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96
    Der neue Hilfsantrag ist unter diesen Umständen nur als ein "Minus" gegenüber den bisherigen Hilfsanträgen zu werten und führt deswegen nicht zu einem veränderten Streitstoff (vgl. dazu BVerwGE 97, 331, 342).
  • BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96
    Das kann der Klägerin nicht zum Nachteil gereichen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 - NJW 1997, 1770 f.).
  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 75.84

    Kreuzung - Neue Straßenüberführung - Eisenbahnkreuzung - Wesentliche Änderung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96
    Die damit an sich verbundene Rechtsfolge des § 12 Nr. 1 EKrG , daß ihr die Kosten für den Brückenneubau uneingeschränkt zur Last fallen (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 75.84 - und 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nrn. 15 und 17), wird durch die Vereinbarung abbedungen, indem die DB die Kosten ganz übernimmt (§ 5).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 12.90

    Kreuzungsrechtsverfahren bei Straßenüberführungen - Anspruch auf einen

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96
    Der Gesichtspunkt, ob ein altes Brückenbauwerk ohnehin im Hinblick auf seinen Erhaltungszustand hätte erneuert werden müssen, hindert insofern die Annahme einer wesentlichen Änderung nicht (vgl. Urteil vom 14. September 1992 - BVerwG 4 C 12.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 18).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Die Bevollmächtigten der Klägerin durften daher erwarten, dass der Schriftsatz jedenfalls innerhalb von 2 Werktagen ankommt, zumal er nur von Stuttgart nach Mannheim befördert werden musste (siehe auch Urteil vom 24. September 1997 - BVerwG 11 C 10.96 - NVwZ 1998, 1075 = juris Rn. 22).
  • BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11

    Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung;

    Die Folgen der nachträglichen Änderung müssen also den Risikorahmen überschreiten, den ein Vertragspartner nach Treu und Glauben hinzunehmen hat (vgl. Urteile vom 25. November 1966 - BVerwG 7 C 35.65 - BVerwGE 25, 299 = Buchholz 310 Vorbem. III § 42 VwGO Ziff. 3 Nr. 55, vom 9. November 1990 - BVerwG 8 C 36.89 - BVerwGE 87, 77 = Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 109 und vom 24. September 1997 - BVerwG 11 C 10.96 - Buchholz 407.2 § 19 EKrG Nr. 1 = NVwZ 1998, 1075; Beschluss vom 25. Januar 2011 - BVerwG 2 B 73.10 - juris Rn. 8).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    So ist eine Wiedereinsetzung beispielsweise dann gewährt worden, wenn eine rechtzeitige Fehlerkorrektur infolge eines Fehlers des Gerichts unterblieben ist (BGH, Beschl. v. 12. Dezember 1984, IVb ZB 103/84, NJW 1985, 1226, 1227; Beschl. v. 20. Januar 1997, II ZB 12/96, NJW-RR 1997, 1020; Beschl. v. 26. September 2002, III ZB 44/02, NJW 2002, 3636, 3637) oder wenn die Partei alle erforderlichen Schritte unternommen hat, die bei einem im übrigen normalen Geschehensablauf zur Fristwahrung geführt hätten (BGH, Beschl. v. 28. November 1962, IV ZB 251/62, NJW 1963, 253, 254; Beschl. v. 29. Mai 1974, IV ZB 6/74, VersR 1974, 1001, 1002; BAG, NJW 1972, 735; BVerwG, NVwZ 1998, 1075, 1076).
  • BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01

    Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der

    Der auf einen Vertrag gestützten Leistungsklage kann ein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen wesentlicher Änderung der Vertragsgrundlagen (§ 60 Abs. 1 VwVfG) als rechtsvernichtende Einrede entgegengesetzt werden (wie Urteil vom 24. September 1997 - BVerwG 11 C 10.96 - Buchholz 407.2 § 19 EKrG Nr. 1).

    Davon sei auch der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem zu der gleich lautenden Vorschrift des § 60 VwVfG ergangenen Urteil vom 24. September 1997 (BVerwG 11 C 10.96 - Buchholz 407.2 § 19 EKrG Nr. 1) ausgegangen.

    In den Urteilsgründen hat sich das Berufungsgericht weder mit dem Urteil des 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1997 (a.a.O.) auseinander gesetzt, nachdem die Deutsche Bahn AG als Rechtsnachfolgerin der Deutschen Bundesbahn wegen der Neuregelung der Erhaltungslast in § 19 EKrG n.F. gegenüber einem Erfüllungsanspruch der Gemeinde einredeweise eine Änderung der Geschäftsgrundlage geltend machen und eine Anpassung der Vereinbarung nach § 60 VwVfG verlangen konnte, noch sonst Argumente dargelegt, die gegen diese Möglichkeit sprächen.

  • BVerwG, 08.11.2012 - 5 C 4.12

    Revisionsbegründungsfrist; Telefax; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Ein Prozessbeteiligter, dessen Begründungsschrift trotz rechtzeitiger Absendung das Gericht nicht vollständig erreicht hat, befindet sich im Lichte des Art. 103 Abs. 1 GG in der gleichen Situation wie ein Beteiligter, der die gesetzliche Frist des § 139 Abs. 3 Satz 1 VwGO ohne Verschulden versäumt hat (vgl. Urteil vom 24. September 1997 - BVerwG 11 C 10.96 - Buchholz 407.2 § 19 EKrG Nr. 1 und Beschluss vom 6. Juni 1995 - BVerwG 6 C 13.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 198).
  • BVerwG, 04.05.2006 - 9 C 3.05

    Straßenüberführung über Bahnstrecke; Straßenbaulastträger; Gemeindestraße;

    Unter Erneuerung i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 2 EKrG sind jedoch nur Maßnahmen zu verstehen, die sich auf eine Sicherung des vorhandenen Bestandes (status quo) beschränken, während Baumaßnahmen, die darüber hinausgehen, sei es auch nur in der Weise, dass die Tauglichkeit der Kreuzungsanlage für den Verkehr erhöht wird, sich nach § 3 und § 12 EKrG beurteilen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17 S. 7 und vom 24. September 1997 - BVerwG 11 C 10.96 - Buchholz 407.2 § 19 EKrG Nr. 1 S. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2024 - L 1 KR 121/24

    Schiedsverfahren - Schiedsstelle nach § 125 Abs. 6 SGB V - Besetzung der

    Neben der unmittelbaren Durchsetzung eines solchen Anpassungsanspruchs aus § 59 SGB X kommt nämlich auch in Betracht, diesen als Einrede einem Anspruch aus dem jeweiligen Vertrag entgegenzuhalten (Becker in Hauck/Noftz SGB X, 1. Ergänzungslieferung 2024, Rn. 83 zu § 59 SGB 10 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 24. September 1997 - 11 C 10/96 - Rn. 29 bei Juris; Beschluss vom 10. Mai 2005 - 4 B 24/95).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2024 - S 1 KR 121/24
    Neben der unmittelbaren Durchsetzung eines solchen Anpassungsanspruchs aus § 59 SGB X kommt nämlich auch in Betracht, diesen als Einrede einem Anspruch aus dem jeweiligen Vertrag entgegenzuhalten (Becker in Hauck/Noftz SGB X, 1. Ergänzungslieferung 2024, Rn. 83 zu § 59 SGB 10 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 24. September 1997 - 11 C 10/96 - Rn. 29 bei Juris; Beschluss vom 10. Mai 2005 - 4 B 24/95).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14

    Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs; Kostenerstattung für die

    Indes hat auch das Verwaltungsgericht die Kostenschätzung nicht als bedeutungslos angesehen, sondern geprüft, ob dem Erfüllungsanspruch der Klägerin wegen der im Verhältnis zur Kostenschätzung erheblichen Kostensteigerung die rechtsvernichtende Einrede eines Anspruchs auf Vertragsanpassung (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 24.09.1997 - BVerwG 11 C 10.96 -, NVwZ 1998, 1975; Beschl. v. 19.02.2003 - BVerwG 9 B 85.02 -, DVBl 2003, 750) entgegensteht.
  • OVG Brandenburg, 13.02.2003 - 4 A 40/00

    Eisenbahnkreuzungsrecht, Berufungsverfahren, Grundurteil, Leistungsklage auf

    Die insoweit, zumal bei Abriss und Neubau einer Brücke, erforderliche Abgrenzung zu einer bloßen Erhaltungsmaßnahme, welche entsprechend der Definition des § 14 Abs. 1 Satz 2 EKrG auf die laufende Unterhaltung und Erneuerung abzielt, richtet sich danach, ob lediglich der vorhandene Bestand gesichert oder ob mit der Neuerrichtung zugleich eine Verbesserung im Sinne einer Erhöhung der Tauglichkeit der Anlage für den Verkehr erreicht werden soll (BVerwG, Urteil vom 24. September 1997 - 11 C 10/96 -, NVwZ 1998, 1075 f.; Urteil vom 14. Mai 1992 - 4 C 28/90 -, Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17).
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 83.15

    Abfindung; Berufungsvereinbarung; Darlegungsanforderungen; Entlassung auf eigenen

  • BVerwG, 10.05.2005 - 4 B 24.05

    Anpassung eines Stellplatzvertrag möglich?

  • VG Cottbus, 05.12.2019 - 6 K 2418/16

    Bei einem Prozessvergleich über eine Beitragsforderung wird der ursprüngliche

  • BVerwG, 19.02.2003 - 9 B 85.02

    Vertragsanpassung; clausula rebus sic stantibus; Anpassungsverlangen;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2006 - 1 A 10102/04

    Deutsche Bahn muss für Straßenbrücke zahlen

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 1.15

    Kreuzung; Eisenbahnkreuzung; Eisenbahnunterführung; Eisenbahnbrücke; Straßenbahn;

  • BVerwG, 25.01.2011 - 2 B 73.10

    Bleibevereinbarung; Wegfall der Geschäftsgrundlage; besoldungsrechtlicher

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 C 11278/12

    Änderung notwendiger Hangsicherungsmaßnahmen für den Betrieb der Eisenbahn

  • OVG Thüringen, 09.06.2010 - 2 KO 60/09

    Beamtenbesoldung: Bleibevereinbarung - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 145/97

    Angerland-Vergleich über den Ausbau und Betrieb des Flughafens Düsseldorf

  • VG Gelsenkirchen, 27.02.2007 - 14 K 3014/04

    Stadt Castrop-Rauxel ist zur Schließung eines Bahnübergangs nach über 30 Jahren

  • VGH Bayern, 03.08.2004 - 8 BV 03.275

    Erhaltungslast der Gemeinden für Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen ; Unechte

  • BVerfG, 06.02.1998 - 2 BvR 2627/94

    Mangels ausreichender Begründung iSd BVerfGG §§ 92, 23 Abs 1 S 2 offensichtlich

  • LSG Baden-Württemberg, 06.08.2019 - L 11 KR 316/19

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anpassung eines Vergleichsvertrages

  • OVG Hamburg, 06.10.2022 - 5 Bf 467/19

    Auslegung einer öffentlich-rechlichen Vereinbarung über besondere Leistungsbezüge

  • VG Köln, 22.04.2005 - 11 K 7178/03

    Herstellung eines funktionsfähigen und dem wachsenden Straßenverkehr angemessenen

  • VK Sachsen, 05.03.2002 - 1/SVK/009-02

    Vergabeverfahren - rechtzeitige Rüge

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