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Rechtsprechung
   VG Köln, 08.08.2011 - 13 K 1544/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,74172
VG Köln, 08.08.2011 - 13 K 1544/11 (https://dejure.org/2011,74172)
VG Köln, Entscheidung vom 08.08.2011 - 13 K 1544/11 (https://dejure.org/2011,74172)
VG Köln, Entscheidung vom 08. August 2011 - 13 K 1544/11 (https://dejure.org/2011,74172)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 18.01

    Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund;

    Auszug aus VG Köln, 08.08.2011 - 13 K 1544/11
    Diese Vorschrift findet auf die - hier wegen fehlender Namensgleichheit während der Ehe nicht unmittelbar einschlägigen, aber vergleichbaren - Fälle der so genannten "Scheidungshalbwaisen" - die Mutter nimmt nach Scheidung ihren Geburtsnamen (oder den zuvor geführten Namen) wieder an, während der Ehe geborene Kinder behalten den während der Ehe geführten Namen - Anwendung, ohne dass die Vorschriften der §§ 1616 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - den Rückgriff darauf versperrten, und setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 20. Februar 2002 - 6 C 18.01 -, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE), 116, 28 ff.;.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - 6 C 18.01 -, a.a.O., UA S. 21 m.w.N. Vgl. auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Einbenennung (§ 1618 BGB), die als für das Kindeswohl erforderlich nur angesehen wird, wenn anderenfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde, Beschluss vom 24. Oktober 2001, - XII ZB 88/99 -, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2002, 300 f.

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Auszug aus VG Köln, 08.08.2011 - 13 K 1544/11
    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - 6 C 18.01 -, a.a.O., UA S. 21 m.w.N. Vgl. auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Einbenennung (§ 1618 BGB), die als für das Kindeswohl erforderlich nur angesehen wird, wenn anderenfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde, Beschluss vom 24. Oktober 2001, - XII ZB 88/99 -, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2002, 300 f.

    vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001, a.a.O..

  • OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02

    Erforderlichkeit der Einbenennung

    Auszug aus VG Köln, 08.08.2011 - 13 K 1544/11
    vgl. Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) Urteil vom 7. August 2002 - 4 UF 73/02 -, juris.
  • OLG Saarbrücken, 01.07.2002 - 9 UF 81/02

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten

    Auszug aus VG Köln, 08.08.2011 - 13 K 1544/11
    vgl. Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG Saarbrücken), Beschluss vom 1. Juli 2002 - 9 UF 81/02 -, juris.
  • VG Köln, 29.01.2009 - 13 K 893/08

    Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Änderung des Nachnamens nach § 3 Abs. 1

    Auszug aus VG Köln, 08.08.2011 - 13 K 1544/11
    Es kann nicht der Zielsetzung des NÄG entsprechen, diese gesetzgeberische Wertung im Wege öffentlich-rechtlicher Namensänderung zu konterkarieren, vgl. zu alledem Urteile der Kammer vom 27. Januar 2005 - 13 K 3162/01 - und vom 29. Januar 2009 - 13 K 893/08 -.
  • OLG Brandenburg, 05.09.2002 - 9 UF 108/02

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes

    Auszug aus VG Köln, 08.08.2011 - 13 K 1544/11
    Vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 5. September 2002 - 9 UF 108/02 -, juris.
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