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Rechtsprechung
   VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 2148/22.KS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,37375
VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 2148/22.KS (https://dejure.org/2023,37375)
VG Kassel, Entscheidung vom 23.10.2023 - 1 K 2148/22.KS (https://dejure.org/2023,37375)
VG Kassel, Entscheidung vom 23. Oktober 2023 - 1 K 2148/22.KS (https://dejure.org/2023,37375)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 54 Abs 1 BeamtStG, § 812 Abs 1 BGB, § 818 Abs 3 BGB, § 820 Abs 1 BGB, § 59 HBeamtVG, § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 67 HBeamtVG, § 70 Abs 2 HBeamtVG, § 780 Abs 1 ZPO
    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge (Verjährung; Billigkeitsregelung; Beschränkung der Erbenhaftung)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 2148/22
    Verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei die Behörden, denen die Entscheidungskompetenz über den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 4/11 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 1 Bf 144/08 -, juris).

    Ein Mitverschulden der Behörde an der Überzahlung ist in die Ermessensentscheidung nach § 70 Abs. 2 Satz 3 HBeamtVG einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 4.11 - und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 1 A 305/12 -, jeweils zit. nach juris).

    Bei Hinzutreten weiterer Umstände, etwa besonderer wirtschaftlicher Probleme des Beamten, kann aber auch eine darüberhinausgehende Ermäßigung des Rückforderungsbetrages in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Februar 2013, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2013 - 1 A 305/12

    Anforderungen an die Billigkeitsentscheidung der Behörde nach § 12 Abs. 2 S. 3

    Auszug aus VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 2148/22
    Ein Mitverschulden der Behörde an der Überzahlung ist in die Ermessensentscheidung nach § 70 Abs. 2 Satz 3 HBeamtVG einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 4.11 - und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 1 A 305/12 -, jeweils zit. nach juris).

    Bei Hinzutreten weiterer Umstände, etwa besonderer wirtschaftlicher Probleme des Beamten, kann aber auch eine darüberhinausgehende Ermäßigung des Rückforderungsbetrages in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Februar 2013, a. a. O.).

  • VG Sigmaringen, 18.09.2003 - 8 K 1442/01

    Rückforderung von zu Lebzeiten eines Versorgungsempfängers eingetretenen

    Auszug aus VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 2148/22
    Rückforderungsschuldnerin ist in diesem Falle die Erbin, die, ohne dass es hierzu einer gesonderten gesetzlichen Ermächtigung bedürfte, ebenso wie der Erblasser durch Leistungsbescheid zur Rückerstattung herangezogen werden kann (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 18. September 2003 - 8 K 1442/01 -, juris).

    Wie das VG Sigmaringen in seinem Urteil vom 18. September 2003 (- 8 K 1442/01 -, juris) dargelegt hat, scheidet bei einer Anfechtungsklage gegen einen Leistungsbescheid, mit dem der Erbe in Anspruch genommen wird, eine solche Beschränkung aus.

  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 A 9.00

    Anwärterbezüge, Rückforderung von -; Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter

    Auszug aus VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 2148/22
    Der Dienstherr ist nur dann verpflichtet, persönliche Belange, insbesondere finanzieller Art, zu berücksichtigen, wenn der Beamte seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegt bzw. sonstige Umstände, die eine solche rechtfertigen, detailliert und nachprüfbar vorträgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2001 - 2 A 9/00 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 27. Juli 2011 - AN 11 K 11.01032 -, juris).
  • BVerwG, 09.01.1963 - V C 74.62

    Haftung der Erben nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) für ein dem Erblasser

    Auszug aus VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 2148/22
    Deshalb darf ein Rückforderungsbescheid gegen den Erben nicht ergehen, wenn im Nachlass nichts vorhanden ist und der Erbe sich hierauf beruft (vgl. hierzu bereits BVerwG, Urt. v. 09.01.1963 - 5 C 74/62 - VGH Mannheim, Urt. v. 31.07.1985 - 6 S 2606/83 -).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2015 - 5 LA 139/14

    Bezügemitteilung; Billigkeitsentscheidung; Eingabefehler; Massenverwaltung;

    Auszug aus VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 2148/22
    Vorliegend müsste also dem Bediensteten persönlich ein schwerer Obliegenheitsverstoß in seiner eigenen Angelegenheit der Anspruchsverfolgung ("Verschulden gegen sich selbst") vorgeworfen werden können, weil sich ihm die den Anspruch begründenden Umstände förmlich aufgedrängt haben, er davor aber letztlich die Augen verschlossen hat (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. März 2015 - 5 LA 139/14 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.1985 - 6 S 2606/83

    Sozialhilfe; Erbenhaftung; Dürftigkeit des Nachlasses

    Auszug aus VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 2148/22
    Deshalb darf ein Rückforderungsbescheid gegen den Erben nicht ergehen, wenn im Nachlass nichts vorhanden ist und der Erbe sich hierauf beruft (vgl. hierzu bereits BVerwG, Urt. v. 09.01.1963 - 5 C 74/62 - VGH Mannheim, Urt. v. 31.07.1985 - 6 S 2606/83 -).
  • VG Frankfurt/Main, 14.12.2011 - 9 K 4645/10

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 2148/22
    Hieraus folgend kann die Klägerin nicht wirksam die Einrede der Verjährung erheben, da sie selbst die Ursache für die verspätete Geltendmachung gesetzt hat (ebenso VG Frankfurt/Main, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 9 K 4645/10.F -, juris).
  • VG Ansbach, 27.07.2011 - AN 11 K 11.01032

    Im Einzelfall abzuweisende Anfechtungsklage gegen die Rückforderung zuviel

    Auszug aus VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 2148/22
    Der Dienstherr ist nur dann verpflichtet, persönliche Belange, insbesondere finanzieller Art, zu berücksichtigen, wenn der Beamte seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegt bzw. sonstige Umstände, die eine solche rechtfertigen, detailliert und nachprüfbar vorträgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2001 - 2 A 9/00 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 27. Juli 2011 - AN 11 K 11.01032 -, juris).
  • OVG Hamburg, 10.12.2009 - 1 Bf 144/08

    Zu den Anforderungen an die im Ermessen stehende Entscheidung der Behörde, über

    Auszug aus VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 2148/22
    Verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei die Behörden, denen die Entscheidungskompetenz über den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 4/11 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 1 Bf 144/08 -, juris).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 16.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteil - Öffentlicher Dienst -

  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64

    Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus

  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 19.90

    Beurlaubung anlässlich einer Entsendungsverfügung zur NATO; Ruhen des deutschen

  • BVerwG, 25.11.1985 - 6 C 37.83

    Kein gesetzlicher Vorbehalt der richtigen Anwendung einschlägiger

  • OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 291/12

    Geltung des gesetzesimmanenten Vorbehalts der Rückforderung von

  • BGH, 22.06.1978 - III ZR 109/76

    Rechtsweg

  • VGH Hessen, 18.04.2012 - 1 A 1522/11

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 1 A 185/15

    Anrechnung einer fiktiven Rente eines Beamten ohne Möglichkeit der Nachzahlung

  • VG Frankfurt/Main, 08.08.2014 - 9 K 929/14

    Voraussetzungen der Verjährung eines Anspruchs auf Rückforderung überzahlter

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