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VG Hannover, 03.09.2015 - 10 A 6190/13 |
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1967 Abs 2 BGB; § 1967 Abs 1 BGB; § 1990 Abs 1 S 1 BGB; § 29 Abs 4 Nr 3 BrandSchG ND; § 29 Abs 2 Nr 3 BrandSchG ND
Beseitigung umsturzgefährdeter Baum; Dürftigkeitseinrede; Fiskalerbschaft; Gebühren für freiwillige Einsätze; Kosten eines Feuerwehreinsatzes; Zustandshaftung; Zwangserbschaft - erbrechtsiegen.de
Staatserbschaft - Haftungsbegrenzung des Landes?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 A 1251/12
Zustandshaftung bei Zwangserbschaft des Fiskus
Auszug aus VG Hannover, 03.09.2015 - 10 A 6190/13
Vielmehr handelt es sich um eine nach dem Erbfall entstandene Verbindlichkeit, die originär an die Eigentümerstellung des Klägers anknüpft und insoweit eine Eigenverbindlichkeit des Klägers darstellt, für die er sich nicht auf eine beschränkte Erbenhaftung berufen kann (vgl. dazu auch Hess VGH, Urt. v. 27.03.2014 - 8 A 1251/12 - juris).Selbst wenn man - mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 16.03.2006 - 7 C 3.05 - juris) - die Haftung für eine Störungsbeseitigung als Nachlassverbindlichkeit ansieht, auch wenn die ordnungsrechtliche Zustandsverantwortlichkeit bei Eintritt des Erbfalls noch nicht durch Verwaltungsakt konkretisiert war, müsste jedenfalls die Störung, um deren Beseitigung es geht, bis zum Erbfall eingetreten sein, um die öffentlich-rechtliche Pflicht zu ihrer Beseitigung als Nachlassverbindlichkeit einstufen zu können (so auch HessVGH, Urt. v. 27.03.2014 , a.a.O.).
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
Auszug aus VG Hannover, 03.09.2015 - 10 A 6190/13
Es kann jedoch dahingestellt bleiben, ob die Unzumutbarkeitsgrenze im Fall von Einsatzkosten in Höhe von 834, 00 Euro erreicht sein kann und die weiteren Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht in Hinblick auf Haftungseinschränkungen für zustandsverantwortliche (private) Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit Maßnahmen der Altlastensanierung detailliert dargelegt hat (BVerfG, Beschl. v. 16.02.2000 - 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 - juris), erfüllt sind. - BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus VG Hannover, 03.09.2015 - 10 A 6190/13
Juristische Personen des öffentlichen Rechts - wie im vorliegenden Fall das klagende Land Niedersachsen - können sich regelmäßig nicht auf Artikel 14 GG berufen, selbst wenn sie keine öffentlich-rechtliche Aufgabe wahrnehmen, da sie sich dem Staat gegenüber auch nicht in der gleichen "grundrechtstypischen Gefährdungslage" gegenüberstehen wie der einzelne Eigentümer (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80 - juris).
- BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05
Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der …
Auszug aus VG Hannover, 03.09.2015 - 10 A 6190/13
Selbst wenn man - mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.03.2006 - 7 C 3.05 - juris) - die Haftung für eine Störungsbeseitigung als Nachlassverbindlichkeit ansieht, auch wenn die ordnungsrechtliche Zustandsverantwortlichkeit bei Eintritt des Erbfalls noch nicht durch Verwaltungsakt konkretisiert war, müsste jedenfalls die Störung, um deren Beseitigung es geht, bis zum Erbfall eingetreten sein, um die öffentlich-rechtliche Pflicht zu ihrer Beseitigung als Nachlassverbindlichkeit einstufen zu können (…so auch HessVGH, Urt. v. 27.03.2014 , a.a.O.). - OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 234/11
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren durch die Gemeinde bei Hilfeleistung der …
Auszug aus VG Hannover, 03.09.2015 - 10 A 6190/13
Die Rechtmäßigkeit des Bescheides bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Entstehens der streitigen Zahlungspflicht maßgeblichen Rechtslage (vgl. dazu Nds. OVG Urt. v. 28.06.2012 - 11 LC 234/11 - juris). - OVG Niedersachsen, 28.10.1998 - 13 L 4668/96
Rechtsgrundlage; Leistungsbescheid; Kosten eines Feuerwehreinsatzes
Auszug aus VG Hannover, 03.09.2015 - 10 A 6190/13
17 Für eine solche Hilfeleistung kann die Beklagte als Gemeinde nach § 29 Abs. 2 NBrandSchG nach Maßgabe ihres Satzungsrechts Gebühren erheben (so auch Nds. OVG, Urt. v. 28.10.1998 -13 L 4668/96). - VG Lüneburg, 26.02.2015 - 2 A 190/13
Dürftigkeitseinrede; Ersatzvornahme; Kostenbescheid; Nachlassverbindlichkeit; …
Auszug aus VG Hannover, 03.09.2015 - 10 A 6190/13
29 Insofern kann es dahingestellt bleiben, welchen Wert das streitgegenständliche Grundstück hat, da sich der Kläger als juristische Person des öffentlichen Rechts jedenfalls nicht auf die aus Artikel 14 GG herzuleitende Begrenzung der Zustandshaftung des Grundstückseigentümers berufen kann (so auch VG Lüneburg, Urt. v. 26.02.2013 - 2 A 190/13 - juris).