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LSG Schleswig-Holstein, 06.04.2020 - L 9 SO 48/20 B ER |
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LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.04.2020 - L 9 SO 48/20 B ER (https://dejure.org/2020,8329)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. April 2020 - L 9 SO 48/20 B ER (https://dejure.org/2020,8329)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 27 Abs 1 SGB 12, § 2 Abs 1 SGB 12, § 66 Abs 1 S 1 SGB 1, § 60 Abs 1 S 1 SGB 1, § 62 SGB 1
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - teilweise Versagung der Leistungen wegen fehlender Mitwirkung - Verletzung von Mitwirkungspflichten im Rentenverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ; Rechtswidrigkeit einer Teilversagung von Leistungen aufgrund der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung; Keine Ablehnung des Leistungsanspruchs auf der Grundlage des ...
- rechtsportal.de
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- sozialberatung-kiel.de (Kurzinformation)
Hilfe zum Lebensunterhalt darf nicht so einfach versagt werden
Verfahrensgang
- SG Kiel, 18.03.2020 - S 22 SO 5/20
- LSG Schleswig-Holstein, 06.04.2020 - L 9 SO 48/20 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.04.2020 - L 9 SO 48/20
Allerdings hat das Bundessozialgericht bereits wiederholt entschieden, dass der Nachranggrundsatz nach § 2 Abs. 1 SGB XII kein negatives Tatbestandsmerkmal des Leistungsanspruchs im Sinne einer eigenständigen Ausschlussnorm ist und dass eine auf § 2 Abs. 1 SGB XII gestützte Ablehnung des Leistungsanspruchs ohne Rückgriff auf andere Normen des SGB XII allenfalls in extremen Ausnahmesituationen denkbar ist, etwa wenn sich der Leistungsberechtigte generell eigenen Bemühungen verschließt und vorrangige Ansprüche ohne Weiteres realisierbar sind (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - BSGE 110, 301 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 6, juris Rn. 25 m.w.N.).