Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2017 - L 10 SB 174/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schwerbehindertenrecht; Zurückweisung eines Verfahrensbevollmächtigten im Widerspruchsverfahren; Rentenberater; Schutz der Rechtssuchenden vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen; Nebentätigkeit
- rechtsportal.de
Schwerbehindertenrecht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schwerbehindertenrecht; Zurückweisung eines Verfahrensbevollmächtigten im Widerspruchsverfahren; Rentenberater; Schutz der Rechtssuchenden vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen; Nebentätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 28.04.2017 - S 30 SB 298/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2017 - L 10 SB 174/17
- BSG, 13.07.2018 - B 9 SB 89/17 B
- BSG - B 9 SB 89/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R
Schwerbehindertenrecht - Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters im …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2017 - L 10 SB 174/17
Demensprechend ist der Anwendungsbereich des § 5 Abs. 1 RDG nicht auf solche rechtlichen Nebenleistungen beschränkt, ohne die, wie zB bei der Erfüllung von Beratungs- und Aufklärungspflichten, die Haupttätigkeit nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R - in Juris, Rn 43 mwN).Der vom Gesetzgeber beabsichtigte Schutz des Rechtssuchenden, des Rechtsverkehrs und der Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen stellt eine ausreichende Rechtfertigung für die Intensität des hier vorliegenden Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit von Rentenberatern im Bereich sozialrechtlicher Verwaltungsverfahren dar, soweit es diesen nach wie vor nicht erlaubt ist, als Bevollmächtigte ein Widerspruchsverfahren im Feststellungsverfahren nach dem SGB IX zu betreiben (vgl BSG, Urteil vom 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R - in juris, Rn 48 f mwN zur Tätigkeit von Steuerberatern).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2012 - L 11 SB 74/10
Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters im Verfahren zur Feststellung des Grads …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2017 - L 10 SB 174/17
Das Verwaltungsverfahren nach dem SGB IX hat eine eigenständige Bedeutung (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.09.2012 - L 11 SB 74/10 - in juris, Rn 24 zur Tätigkeit von Steuerberatern in Angelegenheiten nach dem SGB IX). - LSG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - L 6 SB 2326/15
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2017 - L 10 SB 174/17
Wie die Vorschrift ausdrücklich bestimmt, muss auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts ein konkreter Rentenbezug vorliegen (vgl LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.02.2016 - L 6 SB 2326/15 - in juris, Rn 9 mwN).
- LSG Baden-Württemberg, 24.10.2018 - L 3 SB 1456/17
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zurückweisung eines Bevollmächtigten - …
Das Verwaltungsverfahren nach dem SGB IX hat eine eigenständige Bedeutung (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.11.2017, L 10 SB 174/17, juris). - LSG Baden-Württemberg, 27.06.2018 - L 6 SB 4220/16 Die streitigen Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht haben zudem weit über das Rentenrecht hinaus Bedeutung und sind im Verhältnis zur Vertretung in Rentenangelegenheiten nicht nur von untergeordneter Bedeutung, denn die rechtlichen Vorteile der Feststellung des GdB sowie von Nachteilsausgleichen erschöpfen sich nicht in rentenrechtlichen Vorteilen, sondern haben Tatbestandswirkung für eine Vielzahl von Ansprüchen und rechtlichen Vorteilen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. November 2017 - L 10 SB 174/17 -, juris, Rz. 34).
- LSG Baden-Württemberg, 27.06.2018 - L 6 SB 4219/16 Die streitigen Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht haben zudem weit über das Rentenrecht hinaus Bedeutung und sind im Verhältnis zur Vertretung in Rentenangelegenheiten nicht nur von untergeordneter Bedeutung, denn die rechtlichen Vorteile der Feststellung des GdB sowie von Nachteilsausgleichen erschöpfen sich nicht in rentenrechtlichen Vorteilen, sondern haben Tatbestandswirkung für eine Vielzahl von Ansprüchen und rechtlichen Vorteilen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. November 2017 - L 10 SB 174/17 -, juris, Rz. 34).