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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 21.11.2016 - L 11 AS 721/16 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,44235
LSG Bayern, 21.11.2016 - L 11 AS 721/16 B ER (https://dejure.org/2016,44235)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.11.2016 - L 11 AS 721/16 B ER (https://dejure.org/2016,44235)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. November 2016 - L 11 AS 721/16 B ER (https://dejure.org/2016,44235)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Beantragung einer Altersrente

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitslosengeld II; Aufforderung zur Stellung eines Rentenantrages; Einstweiliger Rechtsschutz; Beschwerde; Verfassungskonformität

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2016 - L 11 AS 721/16
    Bei der Aufforderung zur Stellung eines Rentenantrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt iSv § 31 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R - SozR 4-4200 § 12a Nr. 1 - und Beschluss vom 16.12.2011 - B 14 AS 138/11 B - m. w. N. - juris; Beschluss des Senats vom 23.06.2015 - L 11 AS 273/15 B ER - juris).

    Den Ausführungen des BSG (Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R - SozR 4-4200 § 12a Nr. 1) zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen schließt sich der Senat insofern vollumfänglich an und nimmt darauf Bezug (vgl. zudem die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 23.06.2015 - L 11 AS 273/15 B ER - juris).

    Diese sind in der nach § 13 Abs. 2 SGB II erlassenen Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente - Unbilligkeitsverordnung (UnbilligkeitsV) - vom 14.04.2008 (BGBl I 734) nach systematischem Zusammenhang und nach der Entstehungsgeschichte von Verordnungsermächtigung und Verordnung abschließend geregelt (vgl. eingehend BSG, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R - SozR 4-4200 § 12a Nr. 1 - m. w. N.; Strnischa in Oestreicher, SGB II/SGB XII, Stand 03/2016, § 13 SGB II Rn. 12).

    Die Ermessensgesichtspunkte, die den Leistungsträger trotz einer Verpflichtung des Leistungsberechtigten zur Inanspruchnahme einer vorrangigen Leistung und trotz nichtbefolgter Aufforderung zur Antragstellung von einer eigenen künftigen Antragstellung absehen lassen könnten, sind bereits bei der Aufforderung des Leistungsberechtigten zur Antragstellung zu erwägen und müssen im Aufforderungsbescheid iS des § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X erkennbar sein (BSG, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R - SozR 4-4200 § 12a Nr. 1).

    Dies könnten vorliegend nur besondere Härten im Einzelfall sein, die nicht bereits einen Unbilligkeitstatbestand iS der UnbilligkeitsV begründen, aber die Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente aufgrund außergewöhnlicher Umstände als unzumutbar erscheinen lassen (vgl. dazu insgesamt BSG, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R - SozR 4-4200 § 12a Nr. 1).

    Sind solche Umstände nicht erkennbar, ist der Leistungsberechtigte gehalten, atypische Umstände seines Einzelfalls vorzubringen, die der Leistungsträger zu erwägen hat (BSG, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R - SozR 4-4200 § 12a Nr. 1 Rn. 27 ff; Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 46/15 R - juris).

    § 12a Satz 1 SGB II lässt schon eine Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Verpflichtung zur Inanspruchnahme genügen und das Nachrangprinzip gilt nach § 2 SGB XII auch im SGB XII (BSG, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R - SozR 4-4200 § 12a Nr. 1; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.05.2015 - L 15 AS 85/15 B ER - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2015 - L 19 AS 1561/15 B ER - juris).

    Der Verordnungsgeber hat in Kenntnis und unter Anführung der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R - und Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 46/15 R), wonach eine Hilfebedürftigkeit der Leistungsberechtigten bei Bezug der Altersrente keinen bei der Ermessensentscheidung nach § 5 Abs. 3 SGB II atypischen Fall begründet (so festgehalten im Verordnungsentwurf - http://www.harald-thome.de/media/files/Unbillig-keitsV-ndV.PDF), die Neuregelung erst mit Wirkung zum 01.01.2017 eingeführt.

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 46/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Leistungen - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2016 - L 11 AS 721/16
    Allerdings sind diesbezüglich auch die Ausführungen im Widerspruchsbescheid vom 26.09.2016 beachtlich, da Fehler in der Ermessensbetätigung im Ausgangsbescheid durch das Widerspruchsverfahren geheilt werden können, zumal in diesem auch die Zweckmäßigkeit des angefochtenen Ausgangsbescheids nachzuprüfen ist (vgl. BSG Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 46/15 R - juris - mit Verweis auf Schütze in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl. 2014, § 41 Rn. 11).

    Sind solche Umstände nicht erkennbar, ist der Leistungsberechtigte gehalten, atypische Umstände seines Einzelfalls vorzubringen, die der Leistungsträger zu erwägen hat (BSG, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R - SozR 4-4200 § 12a Nr. 1 Rn. 27 ff; Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 46/15 R - juris).

    Die Ermessensausübung ist gerichtlich nur eingeschränkt darauf zu prüfen (§ 39 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG), ob das Ermessen überhaupt ausgeübt, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. auch BSG, Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 46/15 R - juris).

    Er hat zu Recht dem Umstand, dass trotz der Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente die Hilfebedürftigkeit nicht überwunden werden kann, keine durchschlagende Bedeutung zugemessen (vgl. dazu zuletzt auch BSG, Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 46/15 R - juris), da eine isolierte Betrachtung der Höhe des Leistungsanspruchs nach dem SGB II oder SGB XII und der Höhe der vorrangigen Sozialleistung keinesfalls außergewöhnliche Umstände begründen können.

    Der Verordnungsgeber hat in Kenntnis und unter Anführung der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R - und Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 46/15 R), wonach eine Hilfebedürftigkeit der Leistungsberechtigten bei Bezug der Altersrente keinen bei der Ermessensentscheidung nach § 5 Abs. 3 SGB II atypischen Fall begründet (so festgehalten im Verordnungsentwurf - http://www.harald-thome.de/media/files/Unbillig-keitsV-ndV.PDF), die Neuregelung erst mit Wirkung zum 01.01.2017 eingeführt.

    Der Ag hat sich auch mit den unterschiedlichen Vermögensfreibeträgen in SGB II und SGB XII auseinandergesetzt (zu einer etwaigen Relevanz eines im SGB XII aufzubrauchenden und nach dem SGB II geschützten Vermögens: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.05.2015 - L 15 AS 85/15 B ER - juris; Sächsisches LSG, Beschluss vom 19.02.2015 - L 8 AS 1232/14 B ER - juris; offen geblieben in BSG, Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 46/15 R - juris).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2016 - L 11 AS 721/16
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 - NVwZ 2005, 927) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Ast zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 - a. a. O. - und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06).

    In diesem Zusammenhang ist eine Orientierung an den Erfolgsaussichten nur möglich, wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt ist, denn soweit schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, darf die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern sie muss abschließend geprüft werden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 a. a. O.; weniger eindeutig BVerfG, Beschluss vom 04.08.2014 - 1 BvR 1453/12).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2015 - L 15 AS 85/15

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Voraussetzung für die

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2016 - L 11 AS 721/16
    Der Verwaltungsakt ist auch im Hinblick auf den Ablauf der gesetzten Frist bis 02.07.2016 noch nicht erledigt, denn die ASt hat zwar den Rentenantrag nicht innerhalb der Frist gestellt, in der Aufforderung zur Rentenantragstellung liegt aber zugleich die Feststellung, dass der Leistungsberechtigte zur Stellung des Rentenantrages verpflichtet und ihm die Inanspruchnahme der Rente zumutbar ist (vgl. Beschluss des Senats a. a. O. mit Verweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.05.201 - L 15 AS 85/15 B ER - juris - m. w. N.).

    § 12a Satz 1 SGB II lässt schon eine Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Verpflichtung zur Inanspruchnahme genügen und das Nachrangprinzip gilt nach § 2 SGB XII auch im SGB XII (BSG, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R - SozR 4-4200 § 12a Nr. 1; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.05.2015 - L 15 AS 85/15 B ER - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2015 - L 19 AS 1561/15 B ER - juris).

    Der Ag hat sich auch mit den unterschiedlichen Vermögensfreibeträgen in SGB II und SGB XII auseinandergesetzt (zu einer etwaigen Relevanz eines im SGB XII aufzubrauchenden und nach dem SGB II geschützten Vermögens: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.05.2015 - L 15 AS 85/15 B ER - juris; Sächsisches LSG, Beschluss vom 19.02.2015 - L 8 AS 1232/14 B ER - juris; offen geblieben in BSG, Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 46/15 R - juris).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2016 - L 11 AS 721/16
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69; vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn. 652).

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Ast zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 - a. a. O. - und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06).

  • LSG Bayern, 23.06.2015 - L 11 AS 273/15

    Einstweilige Anordnung

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2016 - L 11 AS 721/16
    Bei der Aufforderung zur Stellung eines Rentenantrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt iSv § 31 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R - SozR 4-4200 § 12a Nr. 1 - und Beschluss vom 16.12.2011 - B 14 AS 138/11 B - m. w. N. - juris; Beschluss des Senats vom 23.06.2015 - L 11 AS 273/15 B ER - juris).

    Den Ausführungen des BSG (Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R - SozR 4-4200 § 12a Nr. 1) zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen schließt sich der Senat insofern vollumfänglich an und nimmt darauf Bezug (vgl. zudem die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 23.06.2015 - L 11 AS 273/15 B ER - juris).

  • SG Mainz, 17.11.2015 - S 14 AS 956/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Leistungen - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2016 - L 11 AS 721/16
    Das SG Mainz (S 14 AS 956/14) habe in einem zumindest bezüglich des Wortlauts des Bescheids vergleichbaren Fall entschieden, dass dieser rechtswidrig sei.

    Zwar ist der ASt zuzugeben, dass im Bescheid vom 15.06.2016 zunächst lediglich die "Bitte" formuliert ist, sie möge einen Rentenantrag stellen (vgl. hierzu auch das von der ASt zitierte Urteil des SG Mainz vom 17.11.2015 - S 14 AS 956/14 - juris).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2016 - L 11 AS 721/16
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69; vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn. 652).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2016 - L 11 AS 721/16
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69; vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn. 652).
  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2016 - L 11 AS 721/16
    In diesem Zusammenhang ist eine Orientierung an den Erfolgsaussichten nur möglich, wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt ist, denn soweit schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, darf die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern sie muss abschließend geprüft werden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 a. a. O.; weniger eindeutig BVerfG, Beschluss vom 04.08.2014 - 1 BvR 1453/12).
  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
  • LSG Sachsen, 19.02.2015 - 8 AS 1232/14

    Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - atypischer Fall;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2015 - L 19 AS 1561/15

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R

    Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R

    Rentenberechnung - erneuter Rentenbezug - reduzierter Zugangsfaktor -

  • BSG, 16.12.2011 - B 14 AS 138/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2014 - L 10 AS 2254/14

    Aufforderung - Rentenantrag - vorzeitige Altersrente - Abschläge -

  • LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 B 948/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2015 - L 19 AS 909/15

    Vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente

  • LSG Sachsen, 24.01.2019 - L 3 AS 476/17

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Er war nach § 24 Abs. 1 SGB X verpflichtet, eine Anhörung durchzuführen (ebenso: Bay. LSG, Beschluss vom 21. November 2016 - L 11 AS 721/16 B ER - juris Rdnr. 14; offen gelassen: BSG, Urteil vom 9. März 2016 - B 14 AS 3/15 R - FEVS 68, 126 ff. = juris Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R - NZS 2016, 831 ff. = juris Rdnr. 16).
  • LAG Hamburg, 16.11.2017 - 7 TaBV 3/17

    Anfechtung Einigungsstellenspruch - Sozialplanabfindung

    Es gilt der Nachranggrundsatz der Leistungen nach dem SGB II (vgl. Bayr. LSG, 21.11.2016, L 11 AS 721/16 B ER, zit. nach juris), d.h.: besteht ein Anspruch auf eine (vorgezogene) Altersrente, so ist diese vorrangig vor Leistungen nach dem SGB II zu beantragen, da so die Hilfebedürftigkeit vermieden, beseitigt oder jedenfalls gemindert werden kann (vgl. § 7 Abs. 4 SGB II, wonach Leistungen nach dem SGB II nicht erhält, wer Rente wegen Alters bezieht).
  • LSG Sachsen, 17.10.2019 - L 3 AS 330/17
    a) Der Beklagte unterlies es zwar, die Klägerin vor dem Erlass des Bescheides vom 26. Juni 2014 anzuhören, wozu er nach § 24 Abs. 1 SGB X verpflichtet war (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 24. Januar 2019, a. a. O., Rdnr. 42; ebenso: Bay. LSG, Beschluss vom 21. November 2016 - L 11 AS 721/16 B ER - juris Rdnr. 14; offen gelassen: BSG, Urteil vom 9. März 2016 - B 14 AS 3/15 R - FEVS 68, 126 ff. = juris Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R - NZS 2016, 831 ff. = juris Rdnr. 16).

    Zum anderen entsteht dadurch ein erhebliches Maß an unnötiger Bürokratie, weil die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Nachgang bis zum Lebensende jährlich neu beantragt werden müssen." (Seite 2 des Verordnungsentwurfes) Trotz der als "ungünstig" empfundenen Rechtslage hat der Verordnungsgeber davon abgesehen, der neuen Regelung in § 6 UnbilligkeitsV Rückwirkung beizumessen (in diesem Sinne auch Bay. LSG, Beschluss vom 21. November 2016 - L 11 AS 721/16 B ER - juris Rdnr. 25; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2017 - L 18 AS 426/17 - juris Rdnr. 14), auch nicht für Aufforderungsbescheide, die noch nicht bestandskräftig waren.

  • LSG Thüringen, 01.06.2017 - L 4 AS 851/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage auf Rücknahme eines vom

    Der Verordnungsgeber hat in Kenntnis und unter Anführung der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R - und Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 46/15 R), wonach eine Hilfebedürftigkeit der Leistungsberechtigten bei Bezug der Altersrente keinen bei der Ermessensentscheidung nach § 5 Abs. 3 SGB II atypischen Fall begründet (so festgehalten im Verordnungsentwurf http://www.harald-thome.de/fa/harald-thome/files/UnbilligkeitsV-ndV.PDF), die Neuregelung erst mit Wirkung zum 1. Januar 2017 eingeführt (Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. November 2016 - L 11 AS 721/16 B ER, Rn. 25).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2020 - L 4 AS 647/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Inanspruchnahme einer

    Denn mit der Änderung für die Zukunft hat er auf die bis dahin aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts reagiert (vgl. Sächsisches LSG, a.a.O., Rdnr. 51: im Ergebnis auch: Bayrisches LSG, Beschluss vom 21. November 2016 - L 11 AS 721/16 B ER -, juris, Rdnr. 25; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2017 - L 18 AS 426/17 -, juris, Rdnr. 14).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - L 5 AS 340/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung einer

    Der Verordnungsgeber hat in Kenntnis und unter Anführung der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 19. August 2015 (a.a.O.) und vom 23. Juni 2016 (B 14 AS 46/15 R)), wonach eine Hilfebedürftigkeit der Leistungsberechtigten bei Bezug der Altersrente keinen bei der Ermessensentscheidung nach § 5 Abs. 3 SGB II atypischen Fall begründet, die Neuregelung erst mit Wirkung zum 1. Januar 2017 eingeführt (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. November 2016, L 11 AS 721/16 B ER, Rn. 25, m.w.N., Juris).
  • LSG Hamburg, 24.05.2018 - L 4 AS 385/16
    Der vorliegende Bescheid des Beklagten erschöpft seine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen jedoch allein in der Aufforderung, einen Rentenantrag zu stellen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.7.2017 - L 18 AS 2695/16; ebenso gegen eine Anwendung des § 6 UnbilligkeitsV bei vor dem 1.1.2017 abgeschlossenen Vorverfahren gegen die Aufforderung: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.4.2017 - L 5 AS 340/16 B ER; BayLSG, Beschluss vom 21.11.2016 - L 11 AS 721/16 B ER).
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