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Rechtsprechung
   LG Bamberg, 02.06.2023 - 44 O 1148/22 Erb   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,45723
LG Bamberg, 02.06.2023 - 44 O 1148/22 Erb (https://dejure.org/2023,45723)
LG Bamberg, Entscheidung vom 02.06.2023 - 44 O 1148/22 Erb (https://dejure.org/2023,45723)
LG Bamberg, Entscheidung vom 02. Juni 2023 - 44 O 1148/22 Erb (https://dejure.org/2023,45723)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 254; BGB § 260 Abs. 2, § 2314 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung: Vorliegen des Verdachts eines nicht mit hinreichender Sorgfalt erstellten Nachlassverzeichnisses bei mehrfacher und korrigierter Auskunft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.10.2020 - VIII ZR 261/18

    Zulässigkeit der Berufung: Beschwer des Klägers bei Ausspruch des Vorbehalts der

    Auszug aus LG Bamberg, 02.06.2023 - 44 O 1148/22
    Es steht im Ermessen des Prozessgerichts, ob es über eine geltend gemachte Haftungsbeschränkung auf den Nachlass bei Spruchreife entscheidet oder ob es lediglich den Vorbehalt nach § 780 Abs. 1 ZPO ausspricht (BGH NJW 2021, 701 Rn. 19; ZEV 2018, 267 (268) mwN; 2017, 453 Rn. 12 mwN; NJW-RR 2010, 664 (665) mwN; MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rn. 17; vgl. auch BGH NJW 2019, 988 Rn. 5).

    Die Aufnahme des Vorbehalts setzt die gerichtliche Prüfung voraus, dass es sich um eine Nachlassverbindlichkeit handelt; die Frage der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass muss dagegen nicht weiter geklärt werden (BGH NJW 2021, 701 Rn. 21; BeckOK ZPO/Preuß, 48. Ed. 1.3.2023, ZPO § 780 Rn. 15).

  • BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17

    Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden in einer

    Auszug aus LG Bamberg, 02.06.2023 - 44 O 1148/22
    Es steht im Ermessen des Prozessgerichts, ob es über eine geltend gemachte Haftungsbeschränkung auf den Nachlass bei Spruchreife entscheidet oder ob es lediglich den Vorbehalt nach § 780 Abs. 1 ZPO ausspricht (BGH NJW 2021, 701 Rn. 19; ZEV 2018, 267 (268) mwN; 2017, 453 Rn. 12 mwN; NJW-RR 2010, 664 (665) mwN; MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rn. 17; vgl. auch BGH NJW 2019, 988 Rn. 5).
  • BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83

    Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus LG Bamberg, 02.06.2023 - 44 O 1148/22
    Der in solchen Fällen zunächst gegebene Verdachtsgrund ist entkräftet, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass die mangelhafte Auskunft auf unverschuldeter Unkenntnis oder einem entschuldbaren Irrtum des Auskunftspflichtigen beruht; die auf einen inhaltlichen Mangel des Vermögensverzeichnisses gegründete Verurteilung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung setzt neben der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit des Verzeichnisses die Feststellung voraus, dass sich die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit bei gehöriger Sorgfalt hätte vermeiden lassen (BGH, Urteil vom 01.12.83, IX ZR 41/83, Rn. 11, juris; Lange, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, BGB § 2314 Rn. 26).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 82/09

    Beschränkte Erbenhaftung: Zulässigkeit des erstmals im Berufungsrechtszug

    Auszug aus LG Bamberg, 02.06.2023 - 44 O 1148/22
    Es steht im Ermessen des Prozessgerichts, ob es über eine geltend gemachte Haftungsbeschränkung auf den Nachlass bei Spruchreife entscheidet oder ob es lediglich den Vorbehalt nach § 780 Abs. 1 ZPO ausspricht (BGH NJW 2021, 701 Rn. 19; ZEV 2018, 267 (268) mwN; 2017, 453 Rn. 12 mwN; NJW-RR 2010, 664 (665) mwN; MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rn. 17; vgl. auch BGH NJW 2019, 988 Rn. 5).
  • BGH, 25.01.2018 - III ZR 561/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren: Stellung

    Auszug aus LG Bamberg, 02.06.2023 - 44 O 1148/22
    Es steht im Ermessen des Prozessgerichts, ob es über eine geltend gemachte Haftungsbeschränkung auf den Nachlass bei Spruchreife entscheidet oder ob es lediglich den Vorbehalt nach § 780 Abs. 1 ZPO ausspricht (BGH NJW 2021, 701 Rn. 19; ZEV 2018, 267 (268) mwN; 2017, 453 Rn. 12 mwN; NJW-RR 2010, 664 (665) mwN; MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rn. 17; vgl. auch BGH NJW 2019, 988 Rn. 5).
  • OLG Köln, 24.01.1997 - 6 U 91/96

    Hängender Panther, Eidesstattliche Versicherung

    Auszug aus LG Bamberg, 02.06.2023 - 44 O 1148/22
    Grund zu der Annahme, dass die Auskunftserteilung nicht mit der erforderlichen Sorgfalt geschehen sei, besteht im Übrigen auch schon dann, wenn die Auskunft mehrfach ergänzt oder berichtigt wurde (OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. September 2009 - 7 U 31/09 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, Urteil vom 25.01.1997, 6 U 91/96, NJW-RR 98, 126, 127), wenn sich vage oder zweifelhafte Angaben im Verzeichnis bereits erteilter Auskünfte befinden (Lange, a.a.O.) oder auch dann, wenn sich aus dem prozessualen Verhalten des verpflichteten Erben das Bestreben ergibt, die Auskunftserteilung mit allen juristischen Mitteln zu verhindern oder zumindest zu verzögern und dies auch aus dem vorprozessualen Verhalten bereits erkennbar wurde (Bittner, in Staudinger (2014), BGB, § 260, Rn. 41 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 25.09.2009 - 7 U 31/09
    Auszug aus LG Bamberg, 02.06.2023 - 44 O 1148/22
    Grund zu der Annahme, dass die Auskunftserteilung nicht mit der erforderlichen Sorgfalt geschehen sei, besteht im Übrigen auch schon dann, wenn die Auskunft mehrfach ergänzt oder berichtigt wurde (OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. September 2009 - 7 U 31/09 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, Urteil vom 25.01.1997, 6 U 91/96, NJW-RR 98, 126, 127), wenn sich vage oder zweifelhafte Angaben im Verzeichnis bereits erteilter Auskünfte befinden (Lange, a.a.O.) oder auch dann, wenn sich aus dem prozessualen Verhalten des verpflichteten Erben das Bestreben ergibt, die Auskunftserteilung mit allen juristischen Mitteln zu verhindern oder zumindest zu verzögern und dies auch aus dem vorprozessualen Verhalten bereits erkennbar wurde (Bittner, in Staudinger (2014), BGB, § 260, Rn. 41 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 29.12.2023 - 2 U 5/23

    Kein Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung in der zweiten Stufe der Stufenklage

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts Bamberg vom 15.05.2023, Az. 44 O 1148/22 Erb, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 5.200,00 EUR festzusetzen.

    Der Senat ist davon überzeugt, dass der Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts Bamberg vom 15.05.2023, Az. 44 O 1148/22 Erb, offensichtlich im Sinne des § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO die Erfolgsaussicht fehlt und auch die weiteren Voraussetzungen für eine Entscheidung gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO vorliegen.

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