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Rechtsprechung
   KG, 20.01.2020 - 19 W 158/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,1629
KG, 20.01.2020 - 19 W 158/19 (https://dejure.org/2020,1629)
KG, Entscheidung vom 20.01.2020 - 19 W 158/19 (https://dejure.org/2020,1629)
KG, Entscheidung vom 20. Januar 2020 - 19 W 158/19 (https://dejure.org/2020,1629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 508
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • SG Berlin, 18.05.2015 - S 133 SF 2613/15
    Auszug aus KG, 20.01.2020 - 19 W 158/19
    Soweit das OLG Celle (Beschluss v. 18.4.2012, 2 W 101/12; ihm folgend wohl SG Berlin v. 18.5.2015, S 133 SF 2613/15 E) offenbar die Auffassung vertritt, dass der Erfüllungseinwand dann nicht zu berücksichtigen sei, wenn nicht auch die Zinsen ausgeglichen werden, vermag der Senat dem aus den obigen Gründen nicht zu folgen.

    Gleiches gilt für ähnliche Hilfserwägungen in der oben zitierten Entscheidung des SG Berlin v. 18.5.2015 (aaO).

    Gierl (in Saenger, ZPO 8. A., § 104 Rn. 15) hält eine isolierte Festsetzung von Zinsen trotz des Wortlautes des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO für möglich und verweist auf die Entscheidung des SG Berlin v. 18.5.2015 (aaO).

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2004 - 10 WF 23/03

    Zum Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses für den Erlass eines

    Auszug aus KG, 20.01.2020 - 19 W 158/19
    Die Entscheidung des OLG Celle überzeugt auch deshalb nicht, weil es den materiell-rechtlichen Einwand als einen Unterfall des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses ansieht (so auch OLG Celle v. 26.11.2018, 2 W 221/18; MüKo-Schulz, ZPO 5. A., § 103 ZPO Rn. 36; OLG Düsseldorf v. 11.2.2004, 10 WF 23/03) und anscheinend meint, dass bei einer nicht vollständigen Zahlung das gesamte Titulierungsinteresse fortbesteht.

    Zumeist ist es auch so, dass ein Gläubiger nach Erfüllung der Hauptforderung den Kostenfestsetzungsantrag insgesamt zurücknimmt und damit auf Zinsen verzichtet (so beispielhaft in dem Fall von OLG Düsseldorf v. 11.2.2004, 10 WF 23/03).

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - 10 W 15/05

    Voraussetzungen für eine Kostenrückfestsetzung

    Auszug aus KG, 20.01.2020 - 19 W 158/19
    Hinsichtlich des darüber hinaus gestellten Antrags auf Rückfestsetzung der auf den Kostenfestsetzungsantrag unter Vorbehalt geleisteten Zahlungen ist dieser zwar grundsätzlich statthaft (vgl. beispielhaft OLG Düsseldorf v. 7.6.2005, 10 W 15/05).
  • BGH, 23.03.2006 - V ZB 189/05

    Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus KG, 20.01.2020 - 19 W 158/19
    Würde man den Zinsanspruch des Gläubigers aus § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO wegfallen lassen, müsste der Gläubiger seinen materiell-rechtlichen Zinsanspruch klageweise geltend machen; auch dies würde den Gedanken der Prozessökonomie und der prozessualen Gleichbehandlung (dazu BGH v. 23.3.2006, V ZB 189/05 Rn. 4), der zur Zulässigkeit des Erfüllungseinwands führt, konterkarieren.
  • OLG Frankfurt, 28.04.2017 - 29 U 166/16

    Kündigung des Auftragnehmers wegen verspäteten Abrufs der Bauleistung

    Auszug aus KG, 20.01.2020 - 19 W 158/19
    Zudem müsste dann jede Partei vorsorglich, um sich einen materiell-rechtlichen Zinsanspruch zu verschaffen, den Kostenschuldner außergerichtlich wegen der Kosten in Verzug setzen (vgl. dazu OLG Frankfurt v. 28.4.2017, 29 U 166/16, Rn. 74).
  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 230/15

    Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners bei einer Vollstreckungsabwehrklage während

    Auszug aus KG, 20.01.2020 - 19 W 158/19
    Eine nur auf einen Teil des titulierten Anspruchs gestützte Vollstreckungsabwehrklage ist dabei grundsätzlich zulässig (vgl. nur BGH v. 21.10.2016, V ZR 230/15 Rn. 8).
  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 548/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den

    Auszug aus KG, 20.01.2020 - 19 W 158/19
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Einwendungen keiner Tatsachenaufklärung bedürfen und unstreitig sind oder sich unproblematisch der Akte entnehmen lassen; in diesen Fällen sind die Einwände aus prozessökonomischen Gründen auch im Kostenfestsetzungsverfahren beachtlich und zu bescheiden, um dem Schuldner die ansonsten notwendige Vollstreckungsgegenklage zu ersparen (vgl. grundsätzlich BGH v. 14.5.2014, XII ZB 548/11).
  • OLG Celle, 26.11.2018 - 2 W 221/18

    Kostenfestsetzung

    Auszug aus KG, 20.01.2020 - 19 W 158/19
    Die Entscheidung des OLG Celle überzeugt auch deshalb nicht, weil es den materiell-rechtlichen Einwand als einen Unterfall des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses ansieht (so auch OLG Celle v. 26.11.2018, 2 W 221/18; MüKo-Schulz, ZPO 5. A., § 103 ZPO Rn. 36; OLG Düsseldorf v. 11.2.2004, 10 WF 23/03) und anscheinend meint, dass bei einer nicht vollständigen Zahlung das gesamte Titulierungsinteresse fortbesteht.
  • OLG Koblenz, 15.07.2015 - 14 W 446/15

    Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes im vereinfachten Verfahren nach § 104

    Auszug aus KG, 20.01.2020 - 19 W 158/19
    Der Antragsteller hat diese Zahlungen nicht bestritten und damit zumindest gemäß § 138 Abs. 3 ZPO unstreitig gestellt; § 138 Abs. 1 bis 3 ZPO sind auch im Kostenfestsetzungsverfahren - zumindest entsprechend - anwendbar (OLG Koblenz v. 15.7.2015, 14 W 446/15 Rn. 3 f.; KG v. 4.7.1975, 1 W 498/75; MüKo-Schulz, ZPO 5. A., § 104 Rn. 36; BeckOK-Jaspersen, ZPO Stand 1.9.2019, § 104 Rn. 29; Zöller-Herget, ZPO 33.A., § 104 ZPO, Rn. 21.56).
  • SG Frankfurt/Main, 12.05.2015 - S 7 SF 374/14

    Der Kostenschuldner hat die bis zur Erfüllung des prozessualen

    Auszug aus KG, 20.01.2020 - 19 W 158/19
    Lediglich das SG Frankfurt vertritt die Auffassung, dass im Falle einer wegen Erfüllung unterbliebenen Festsetzung der Kosten dennoch ein Anspruch auf die Zinsen bestehe (Beschluss v. 12.5.2015, S 7 SF 374/14 E).
  • OLG Brandenburg, 19.05.2008 - 6 W 83/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Verjährung des prozessualen

  • OLG Celle, 18.04.2012 - 2 W 101/12

    Anforderungen an den Beginn des Anspruchs auf Verzinsung des

  • SG Halle, 24.11.2014 - S 6 R 37/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erfüllung des prozessualen

  • SG Berlin, 15.04.2015 - S 21 R 2223/14
  • SG Dresden, 15.01.2015 - S 42 RS 904/13
  • KG, 04.07.1975 - 1 W 498/75
  • SG Würzburg, 05.06.2014 - S 6 R 594/10
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