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Rechtsprechung
   FG Münster, 20.06.2024 - 5 K 150/24 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,16348
FG Münster, 20.06.2024 - 5 K 150/24 U (https://dejure.org/2024,16348)
FG Münster, Entscheidung vom 20.06.2024 - 5 K 150/24 U (https://dejure.org/2024,16348)
FG Münster, Entscheidung vom 20. Juni 2024 - 5 K 150/24 U (https://dejure.org/2024,16348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • juris.de

    Steuerrecht - (Verfahrensrecht - Zur Wiedereinsetzung in die Klagefrist, wenn ein per E-Mail erteilter Klageauftrag in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten nicht bearbeitet wird)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Keine Wiedereinsetzung bei unterlassener Bearbeitung eines Klageauftrags

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Finanz- und Abgaberecht - Wiedereinsetzung in eine Klagefrist; Verschulden des Prozessbevollmächtigten; Organisationsmangel bei Büroorganisation in Kanzlei

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BFH, 17.06.2010 - IX B 32/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus FG Münster, 20.06.2024 - 5 K 150/24
    Die Wiedereinsetzungsgründe müssen innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist vollständig, substantiiert und schlüssig vorgetragen werden, soweit sie nicht offenkundig oder gerichtsbekannt sind (vgl. etwa BFH, Urteil vom 15.9.1992, VIII R 26/91, BFH/NV 1993, 219; BFH, Beschlüsse vom 17.6.2010, IX B 32/10, BFH/NV 2010, 1655; vom 17.8.2010, X B 190/09, BFH/NV 2010, 2285).

    Dies gilt erst recht für die Aufklärung über den erforderlichen Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuchs oder die Ergänzung eines insoweit unzulänglichen Vortrags (vgl. zum insoweit inhaltsgleichen § 110 Abs. 2 Satz 2 AO: BFH, Beschluss vom 06.12.2011, XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707; siehe auch gegen eine Ermittlungspflicht des Finanzgerichts BFH, Beschluss vom 17.06.2010, IX B 32/10, BFH/NV 2010, 1655).

    Soweit der Kern des geltend gemachten Wiedereinsetzungsgrunds hinreichend schlüssig vorgetragen ist, kann eine entsprechende Glaubhaftmachung auch noch später im Verfahren über den Antrag erfolgen, d.h. bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz vor dem Finanzgericht (BFH, Beschluss vom 17.6.2010, IX B 32/10, BFH/NV 2010, 1655).

  • BFH, 18.03.2014 - VIII R 33/12

    Organisationsverschulden hinsichtlich Fristversäumnis

    Auszug aus FG Münster, 20.06.2024 - 5 K 150/24
    Die Schließung von Lücken eines zuvor noch nicht schlüssigen Vortrags erst nach Ablauf der Antragsfrist wird von der Rechtsprechung hingegen nicht anerkannt (vgl. BFH, Beschluss vom 8.5.1996, X B 12/96, BFH/NV 1996, 833; BFH, Urteil vom 18.3.2014, VIII R 33/12, BStBl. II 2014, 922).

    Das Gleiche gilt für das spätere Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen (BFH, Beschluss vom 15.12.1995, V B 88/95, BFH/NV 1996, 452; BFH, Urteil vom 18.3.2014, VIII R 33/12, BFHE 246, 1, BStBl. II 2014, 922).

  • BFH, 13.12.2007 - VI R 75/04

    Aufteilung von Steuerrückständen nach Änderungsveranlagung - hinreichende

    Auszug aus FG Münster, 20.06.2024 - 5 K 150/24
    Es ist dabei ausreichend, dass der Kern des geltend gemachten Wiedereinsetzungsgrundes innerhalb der Antragsfrist schlüssig vorgetragen wird (BFH-Urteil vom 13.12.2007 - VI R 75/04, BStBl. II 2009, 577).

    Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist können unvollständige Angaben noch erläutert und ergänzt werden (BFH, Urteile vom 24.8.1990, VI R 178/85, BFH/NV 1991, 140; vom 13.12.2007, VI R 75/04, BStBl. II 2009, 577).

  • BFH, 28.12.1989 - VIII R 70/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist

    Auszug aus FG Münster, 20.06.2024 - 5 K 150/24
    Glaubhaft gemacht ist eine Tatsache dann, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für sie spricht (vgl. BFH, Urteil vom 28.12.1989, VIII R 70/87, BFH/NV 1990, 714).

    Glaubhaft gemacht wird eine Tatsache durch die Vorlage präsenter Beweismittel, aufgrund deren Vorlage der Beweis sofort und unmittelbar erbracht werden kann (BFH, Urteil vom 28.12.1989, VIII R 70/87, BFH/NV 1990, 714).

  • BFH, 14.05.2002 - IX R 31/00

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Steuerberaters

    Auszug aus FG Münster, 20.06.2024 - 5 K 150/24
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine ordnungsgemäße Büroorganisation vorliegt, trägt die Klägerin die Feststellungslast (vgl. BFH, Urteil vom 14.05.2022, IX R 31/00, BFHE 198, 319, BStBl. II 2002, 712).
  • BFH, 22.09.2023 - IX R 29/22

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus FG Münster, 20.06.2024 - 5 K 150/24
    Ein Verschulden i.S.d. § 56 Abs. 1 FGO liegt daher bereits dann vor, wenn ein Organisationsverschulden als Ursache der Fristversäumnis nicht ausgeschlossen werden kann (BFH, Beschluss vom 22.09.2023, IX R 29/22, BFH/NV 2023, 1404).
  • FG Münster, 31.08.2023 - 10 K 2110/19

    Verfahrensrecht - Welche Anforderungen sind an einen Wiedereinsetzungsantrag zu

    Auszug aus FG Münster, 20.06.2024 - 5 K 150/24
    Unterläuft einem solchen Mitarbeiter ein Fehler und führt dieser zu einem Fristversäumnis, handelt es sich um ein bloßes Büroversehen, das weder dem Berufsträger noch dem von ihm Vertretenen zurechenbar ist (FG Münster, Urteil vom 31.08.2023, 10 K 2110/19, K,U,F, EFG 2024, 81).
  • BFH, 15.12.1995 - V B 88/95

    Beachtlichkeit von nach Ablauf der Antragsfrist nachgeschobenen Gründe für

    Auszug aus FG Münster, 20.06.2024 - 5 K 150/24
    Das Gleiche gilt für das spätere Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen (BFH, Beschluss vom 15.12.1995, V B 88/95, BFH/NV 1996, 452; BFH, Urteil vom 18.3.2014, VIII R 33/12, BFHE 246, 1, BStBl. II 2014, 922).
  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 463/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der mitgeteilten

    Auszug aus FG Münster, 20.06.2024 - 5 K 150/24
    Zwar kann die Schilderung von Vorgängen durch einen Rechtsanwalt die mitgeteilten Tatsachen in gleicher Weise glaubhaft machen, wie dies sonst durch eine eidesstattliche Versicherung der Fall ist, wenn der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert (BGH, Beschluss vom 05.07.2017, XII ZB 463/16, NJW-RR 2017, 1266).
  • BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen

    Auszug aus FG Münster, 20.06.2024 - 5 K 150/24
    Der Beteiligte muss sich gemäß § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO das Verschulden eines Vertreters zurechnen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 20.04.1982, 2 BvL 26/81, BVerfGE 60, 253; BFH, Beschluss vom 01.03.2005, VIII B 207/02, BFH/NV 2005, 1574; BFH, Vorlagebeschluss vom 07.02.2013, VIII R 2/09, BFHE 241, 107, BStBl. II 2013, 823; BFH, Beschluss vom 07.01.2015, V B 70/14, BFH/NV 2015, 516).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BFH, 20.11.2008 - III R 66/07

    Wiedereinsetzung bei Bekanntgabe eines vordatierten Steuerbescheids -

  • BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11

    Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist

  • BFH, 17.03.2010 - X R 57/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 10.12.2019 - VIII R 19/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • BFH, 12.08.2013 - VII B 188/12

    Rückforderung einer auf ein Rechtsanwaltsanderkonto eingegangenen Fehlüberweisung

  • BFH, 03.04.2013 - V R 24/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • BFH, 15.05.2015 - II R 28/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Organisation der

  • BFH, 08.02.2008 - X B 95/07

    Glaubhaftmachung der Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BFH, 27.09.2001 - X R 66/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumnis - Zweiwochenfrist -

  • BFH, 17.08.2010 - X B 190/09

    Unterschriftserfordernis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 24.01.2005 - III B 34/04

    Versäumung der Beschwerdefrist; Wiedereinsetzung

  • BFH, 07.01.2015 - V B 70/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verhältnis der Einlegungsfrist zur

  • BFH, 01.03.2005 - VIII B 207/02

    Wiedereinsetzung; Prüfungspflicht eines Berufsträgers

  • BFH, 19.05.2000 - VIII B 13/00

    Nicht unterzeichnete Klage; Übermittlung per Telefax

  • BFH, 15.09.1992 - VIII R 26/91

    Folgen einer Fristversäumnis bei irrtümlicher Annahme der Zuständigkeit einer

  • BFH, 11.08.1993 - II R 6/91

    Notwendigkeit der Vornahme einer Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes gegenüber

  • BFH, 24.08.1990 - VI R 178/85

    Ursächlichkeit eines Hinweises auf Abweichungen von Angaben in der Anlage zum

  • BFH, 08.05.1996 - X B 12/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 24.09.1985 - III B 3/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Einspruchsfrist

  • BFH, 16.08.1993 - VII B 163/93

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verschulden durch

  • BFH, 18.08.1993 - II R 28/92

    Notwendige Beiladung von Personengesellschaftern

  • BayObLG, 26.01.1994 - 2Z BR 140/93

    Voraussetzungen der Widereinsetzung in den bisherigen Stand

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