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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.08.2023 - 1 BvL 4/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,27006
BVerfG, 29.08.2023 - 1 BvL 4/22 (https://dejure.org/2023,27006)
BVerfG, Entscheidung vom 29.08.2023 - 1 BvL 4/22 (https://dejure.org/2023,27006)
BVerfG, Entscheidung vom 29. August 2023 - 1 BvL 4/22 (https://dejure.org/2023,27006)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Unrechtmäigkeit der Vorschriften der Pfändungsfreigrenzen der Zivilprozessordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 850c; 850f ZPO ; unzureichende Vorlagebegründung

  • rechtsportal.de

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 850c; 850f ZPO ; unzureichende Vorlagebegründung

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 850c, 850f ZPO - unzureichende Vorlagebegründung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09

    Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog.

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2023 - 1 BvL 4/22
    Was die verfassungsrechtliche Beurteilung der zur Prüfung gestellten Norm angeht, muss das vorlegende Gericht von ihrer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 159, 149 ).

    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich eingehend sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 79, 240 ; 136, 127 ).

  • BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13

    Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2023 - 1 BvL 4/22
    Was die verfassungsrechtliche Beurteilung der zur Prüfung gestellten Norm angeht, muss das vorlegende Gericht von ihrer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 159, 149 ).
  • BVerfG, 27.10.2021 - 2 BvL 12/11

    Unzulässiges Normenkontrollverfahren zum Solidaritätszuschlag auf

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2023 - 1 BvL 4/22
    Was die verfassungsrechtliche Beurteilung der zur Prüfung gestellten Norm angeht, muss das vorlegende Gericht von ihrer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 159, 149 ).
  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2023 - 1 BvL 4/22
    Insbesondere ist eine Auseinandersetzung mit der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts notwendig (vgl. BVerfGE 131, 88 ).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2023 - 1 BvL 4/22
    Was die verfassungsrechtliche Beurteilung der zur Prüfung gestellten Norm angeht, muss das vorlegende Gericht von ihrer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 159, 149 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2023 - 1 BvL 4/22
    Was die verfassungsrechtliche Beurteilung der zur Prüfung gestellten Norm angeht, muss das vorlegende Gericht von ihrer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 159, 149 ).
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2023 - 1 BvL 4/22
    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich eingehend sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 79, 240 ; 136, 127 ).
  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2023 - 1 BvL 4/22
    Was die verfassungsrechtliche Beurteilung der zur Prüfung gestellten Norm angeht, muss das vorlegende Gericht von ihrer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 159, 149 ).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2023 - 1 BvL 4/22
    Was die verfassungsrechtliche Beurteilung der zur Prüfung gestellten Norm angeht, muss das vorlegende Gericht von ihrer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 159, 149 ).
  • BVerfG, 06.06.2024 - 1 BvL 3/24

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage, ob § 2 des Gerichts- und

    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich eingehend sowohl mit der fachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 131, 88 ; 136, 127 ; 141, 1 ; 159, 149 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2023 - 1 BvL 4/22 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 20.06.2024 - 1 BvL 4/24

    Unzulässige Richtervorlage zu den Pfändungsfreigrenzen in der Zivilprozessordnung

    Die Begründung des Beschlusses der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. August 2023 - 1 BvL 4/22 - gilt vollumfänglich fort.
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