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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,131
BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05 (https://dejure.org/2007,131)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05 (https://dejure.org/2007,131)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05 (https://dejure.org/2007,131)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO
    Eigene Strafzumessung durch das Revisionsgericht (Erfordernis eines vollständigen Strafzumessungssachverhaltes; vorherige Anhörung des Angeklagten; Begründungserfordernis; keine Sachentscheidung bei Neuentscheidung über einen fehlerhaften Schuldspruch); Recht auf ein ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Grenzen einer Rechtsfolgenentscheidung des Revisionsgerichts auf der Grundlage des bei verfassungskonformer Auslegung mit dem GG vereinbaren § 354 Abs 1a S 1 StPO - Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 durch Strafzumessungsentscheidung eines Revisionsgerichts nach § 354 Abs 1a S 1 ...

  • Judicialis

    StPO § 354 Abs. 1 a Satz 1; ; StPO § 356 a; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeiten und Grenzen einer Rechtsfolgenentscheidung des Revisionsgerichts auf der Grundlage des § 354 Abs. 1a S. 1 Strafprozessordnung (StPO); Erweiterung der Entscheidungsbefugnisse des Revisionsgerichts zur Förderung prozessökonomischer und ressourcenschonender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1
    Anforderungen an die Begründung einer Rechtsfolgenentscheidung des Revisionsgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    § 354 Abs. 1 a S. 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO
    Der gesetzliche Richter und die Strafzumessung - zur Verfassungswidrigkeit des § 354 Abs. 1a S. 1 StPO (Wiss. Mitarbeiter Jan Dehne-Niemann, Heidelberg; ZIS 2008, 239)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 118, 212
  • NJW 2007, 2977
  • NStZ 2007, 598
  • StV 2007, 393
  • JR 2008, 73
 
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Wird zitiert von ... (248)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
    Im Strafverfahren geht es um ein Verhalten, das in besonderer Weise sozialschädlich und für das geordnete Zusammenleben unerträglich ist ( BVerfGE 88, 203 ); im Schuldspruch konkretisiert sich ein sozial-ethisches Unwerturteil über Tat und Täter ( BVerfGE 96, 245 ).

    Der Respekt vor dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber verbietet es dem Bundesverfassungsgericht, eine gesetzliche Vorschrift aufzuheben, wenn diese durch Interpretation in den Grenzen des Grundgesetzes aufrechterhalten werden kann ( BVerfGE 86, 288 ) und dabei ihren Sinn nicht verliert ( BVerfGE 88, 203 ).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
    Der Respekt vor dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber verbietet es dem Bundesverfassungsgericht, eine gesetzliche Vorschrift aufzuheben, wenn diese durch Interpretation in den Grenzen des Grundgesetzes aufrechterhalten werden kann ( BVerfGE 86, 288 ) und dabei ihren Sinn nicht verliert ( BVerfGE 88, 203 ).

    Macht das Revisionsgericht von der ihm in der genannten Vorschrift eingeräumten Strafzumessungskompetenz Gebrauch, muss es seine Entscheidung jedenfalls dann begründen, wenn sich aus den zu Grunde liegenden Feststellungen und Wertungen der Tatsachengerichte, einer etwaigen Stellungnahme der Staatsanwaltschaft oder des Angeklagten sowie eines möglichen Hinweises des Revisionsgerichts selbst die für die Strafzumessung relevanten Umstände und deren konkretes Gewicht nicht schon in einer Weise ergeben, die es dem Angeklagten ermöglicht, die Gründe für die Strafzumessung und damit die Wahrung des rechtsstaatlichen Gebots schuldangemessenen Strafens (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 86, 288 ; stRspr) nachzuvollziehen.

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
    Für den Gesetzgeber folgt aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG die Pflicht, Normen, die gerichtliche Zuständigkeiten bestimmen, so zu fassen, dass aus ihnen der im Einzelfall zuständige Richter möglichst eindeutig erkennbar wird (vgl. u.a. BVerfGE 6, 45 ; 30, 149 ; 95, 322 ).

    Insbesondere muss es die Gewähr dafür bieten, dass die konkrete gerichtliche Entscheidung nicht durch eine gezielte Auswahl der Richter beeinflusst werden kann (vgl. BVerfGE 95, 322 ).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
    Im Strafverfahren geht es um ein Verhalten, das in besonderer Weise sozialschädlich und für das geordnete Zusammenleben unerträglich ist ( BVerfGE 88, 203 ); im Schuldspruch konkretisiert sich ein sozial-ethisches Unwerturteil über Tat und Täter ( BVerfGE 96, 245 ).

    Ungeachtet des Grundsatzes, wonach letztinstanzliche Entscheidungen nicht begründet werden müssen (vgl. u.a. BVerfGE 50, 287 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925), ist in solchen Fällen angesichts des gerade in der Strafzumessung zum Ausdruck kommenden sozial-ethischen Unwerturteils über Tat und Täter ( BVerfGE 96, 245 ) eine Begründung geboten.

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
    Dieses prozessuale Grundrecht schützt den Anspruch des Bürgers auf eine Entscheidung seiner Rechtssache durch den hierfür von Gesetzes wegen vorgesehenen Richter, indem es eine sachfremde Einflussnahme auf die rechtsprechenden Organe verbietet (BVerfGE 22, 254 ).

    Zwar kollidiert eine Vorschrift, die bei konkurrierenden Gerichtsständen die Festlegung der richterlichen Zuständigkeit in die Hände eines der als zuständig in Betracht kommenden Gerichte oder gar in die Hände anderer Justizbehörden legt, im Regelfall mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 22, 254 ).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
    Zentrales Anliegen des Strafprozesses ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts, ohne den das materielle Schuldprinzip sich nicht verwirklichen lässt ( BVerfGE 57, 250 ).

    Zentrales Anliegen des Strafprozesses ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts, ohne den das materielle Schuldprinzip sich nicht verwirklichen lässt ( BVerfGE 57, 250 ).

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
    Wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts § 354 Abs. 2 StPO nicht gegen das Recht eines Angeklagten auf den gesetzlichen Richter verstoße ( BVerfGE 20, 336 ff.), könne für § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO nichts anderes gelten.

    Das Revisionsgericht muss die Möglichkeit besitzen, unter mehreren Gerichten dasjenige auszuwählen, das die größte Gewähr für eine sorgfältige Beachtung der obergerichtlichen Rechtsauffassung bietet ( BVerfGE 20, 336 ).

  • BGH, 17.05.2005 - 3 StR 39/05

    Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs; Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
    Ob eine Rechtsfolge "angemessen" sei, habe das Revisionsgericht auf der Grundlage der Feststellungen des angefochtenen Urteils unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte, "insbesondere aller nach § 46 StGB für die Strafzumessung erheblichen Umstände", zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05 -, NStZ 2005, S. 465 = BGHR StPO § 354 Abs. 1 a Anwendungsbereich 3).

    Das schriftliche Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO kenne keine Verpflichtung des Revisionsgerichts, das Beratungsergebnis vor Entscheidungserlass mitzuteilen (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 3 StR 39/05 -, www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen, ohne Gründe abgedruckt in NStZ-RR 2005, S. 272).

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
    Dies ist einer der Gründe, warum das deutsche Strafprozessrecht die Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung nachdrücklich sichert (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerfGE 63, 332 ; BVerfGK 3, 27 ).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
    Macht das Revisionsgericht von der ihm in der genannten Vorschrift eingeräumten Strafzumessungskompetenz Gebrauch, muss es seine Entscheidung jedenfalls dann begründen, wenn sich aus den zu Grunde liegenden Feststellungen und Wertungen der Tatsachengerichte, einer etwaigen Stellungnahme der Staatsanwaltschaft oder des Angeklagten sowie eines möglichen Hinweises des Revisionsgerichts selbst die für die Strafzumessung relevanten Umstände und deren konkretes Gewicht nicht schon in einer Weise ergeben, die es dem Angeklagten ermöglicht, die Gründe für die Strafzumessung und damit die Wahrung des rechtsstaatlichen Gebots schuldangemessenen Strafens (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 86, 288 ; stRspr) nachzuvollziehen.
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

  • BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04

    Umfang des Verwertungsverbots in § 393 Abs. 2 Abgabenordnung

  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 26/04

    Auslieferung nach Italien

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

  • BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81

    Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen

  • BGH, 25.10.2005 - 1 StR 320/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Recht auf effektive Verteidigung; rechtliches

  • BGH, 22.10.1953 - 5 StR 230/53
  • RG, 23.03.1925 - II 893/24

    Kann in dem Beibringen eines Betäubungsmittels der Anfang der Ausführung einer

  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 273/04

    Absehen von der Urteilsaufhebung (Angemessenheit der Rechtsfolgen; Fehler bei der

  • BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05

    Teilrechtskraft; Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf Verfahrensbeschleunigung

  • OLG Brandenburg, 25.07.2005 - 1 Ss 63/05

    Tateinheitlich begangene sechsfache fahrlässige Tötung und fünffache fahrlässige

  • OLG Celle, 02.11.2004 - 21 Ss 58/04

    Überprüfungsmöglichkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht; Aufhebung

  • BGH, 09.07.1991 - 4 StR 291/91

    Revision - Verhängung - Höchststrafe

  • RG, 18.09.1906 - V 416/06

    1. Begriff eines Grabes im Sinne von § 168 St.G.B.'s. 2. In welchem Verhältnis

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Eine Interpretation, die sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfGE 118, 212 ; 128, 193 ; 132, 99 ; 134, 204 ).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Zentrales Anliegen des Strafprozesses ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts, ohne den sich das materielle Schuldprinzip nicht verwirklichen lässt (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 118, 212 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Dies ließe unberücksichtigt, dass er ihre Zulassung an umfangreiche flankierende Schutzmechanismen gekoppelt hat, die die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben an den Strafprozess sicherstellen sollen (vgl. auch BVerfGE 81, 123 ; 83, 24 ; 118, 212 ).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    a) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).

    Aus diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben folgt, dass ein zentrales Anliegen des Strafprozesses die bestmögliche Ermittlung des wahren Sachverhalts sein muss (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 80, 367 ; 86, 288 ; 107, 104 ; 115, 166 ; 118, 212 ; 122, 248 ).

    Außerdem sind Mindesterfordernisse an eine zuverlässige Wahrheitserforschung zu wahren (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 77, 65 ; 86, 288 ; 118, 212 ).

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