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Rechtsprechung
   BPatG, 14.11.2016 - 7 W (pat) 30/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,58782
BPatG, 14.11.2016 - 7 W (pat) 30/15 (https://dejure.org/2016,58782)
BPatG, Entscheidung vom 14.11.2016 - 7 W (pat) 30/15 (https://dejure.org/2016,58782)
BPatG, Entscheidung vom 14. November 2016 - 7 W (pat) 30/15 (https://dejure.org/2016,58782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 PatG
    Patentbeschwerdeverfahren - "Gebühren für die Teilanmeldung I" - Anmeldegebühr - zur Nachzahlung bei Teilung - anspruchsabhängige Anmeldegebühr - Teilanmeldung, die weniger Patentansprüche als die Stammanmeldung enthält - zur Gebührenpflicht - zum Wirksamwerden der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83

    Schweißpistolendüse II

    Auszug aus BPatG, 14.11.2016 - 7 W (pat) 30/15
    Denn eine fällige Anmeldegebühr ist grundsätzlich verfallen (vgl. BGH GRUR 1984, 870 - Schweißpistolenstromdüse II).
  • BPatG, 12.04.2017 - 7 W (pat) 28/15

    Patentbeschwerdeverfahren - "Gebühren für die Teilanmeldung II" - Anmeldegebühr -

    Auszug aus BPatG, 14.11.2016 - 7 W (pat) 30/15
    Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist die Teilanmeldung 10 2014 015 922.1, während die andere Teilanmeldung Gegenstand des weiteren Beschwerdeverfahrens 7 W (pat) 28/15 ist.
  • BGH, 25.08.2015 - X ZB 8/14

    Kostenansatz für Gebrauchsmusteranmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt:

    Auszug aus BPatG, 14.11.2016 - 7 W (pat) 30/15
    Die Frage der Auslegung von § 39 Abs. 2 Satz 1 PatG als Rechtsgrundlage für die Anforderung von Gebühren anlässlich einer Teilung betrifft nicht lediglich eine Frage des Kostenansatzes, für die eine Rechtsbeschwerde ausgeschlossen ist (BGH GRUR 2015, 1144 - Überraschungsei).
  • BPatG, 25.07.2013 - 10 W (pat) 2/13

    Patentbeschwerdeverfahren - internationale Patentanmeldung - nationale

    Auszug aus BPatG, 14.11.2016 - 7 W (pat) 30/15
    Ein Anmelder würde im nationalen Verfahren einer Patentanmeldung, wenn er ursprünglich mehr als zehn Ansprüche eingereicht hat, und die Anmeldung im Lauf des Verfahrens auf zehn oder weniger Ansprüche reduziert, die für den elften und jeden weiteren Anspruch entrichtete Gebühr nicht wieder zurückerhalten, auch wenn sich durch diese Einschränkung die Arbeitslast des Patentamts verringert haben mag (zur parallelen Problematik bei internationalen Anmeldungen vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juli 2013 - 10 W (pat) 2/13, BPatGE 54, 72, 83 - Nationale Gebühr einer internationalen Anmeldung).
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