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BGH, 31.03.1954 - II ZR 150/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen die guten Sitten und Ausnutzung einer Notlage durch die Vereinbarung einer Beteiligungsquote im Rahmen der Eintreibung einer Hypothekenforderung - Rechtmäßigkeit der Abtretung einer Restkaufgeldhypothek - Nichtigkeit des Darlehensvertrages wegen Ausnutzung ...
Verfahrensgang
- BGH, 17.06.1953 - II ZR 150/53
- BGH, 31.03.1954 - II ZR 150/53
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 24.09.1913 - III 178/13
1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Vertrag, wodurch sich ein Rechtsanwalt …
Auszug aus BGH, 31.03.1954 - II ZR 150/53
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, daß das Rechtsgeschäft nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Motiv und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakters nach den objektiven und subjektiven Momenten gegen das gesunde Rechtsempfinden aller anständig und billig Denkenden verstößt (RGZ 83, 109 [112] m.w.Nachw. 97, 253 [254], 103, 35 [38]) - Die Übermäßigkeit des Betrages der versprochenen Leistung macht grundsätzlich für sich allein das Geschäft zwar nicht zu einem unsittlichen.