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Rechtsprechung
   BGH, 28.08.2024 - XII ZR 62/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,25692
BGH, 28.08.2024 - XII ZR 62/22 (https://dejure.org/2024,25692)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2024 - XII ZR 62/22 (https://dejure.org/2024,25692)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2024 - XII ZR 62/22 (https://dejure.org/2024,25692)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beweiskraft öffentlicher Urkunde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die notariell beurkundete Genehmigungserklärung - und die Beweiskraft der öffentlichen Urkunde

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Beweiskraft öffentlicher Urkunden - Beachtlichkeit des Wunsches von Betreuten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Immobilienverkauf durch Betreuer: Risiken und rechtliche Fallstricke

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was beweist eine öffentliche Urkunde?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Auszug aus BGH, 28.08.2024 - XII ZR 62/22
    Veräußert der Betreuer eine Immobilie des Betreuten, ist er schon wegen der typischerweise besonders hohen wirtschaftlichen Bedeutung dieses Geschäfts zu einer sorgfältigen Ermittlung des Werts dieser Immobilie verpflichtet, um diese im objektiven Interesse des Betreuten bestmöglich verwerten zu können (vgl. Senatsurteil BGHZ 182, 116 = NJW 2009, 2814 Rn. 32 f.).

    Beachtlich sind auch nur solche Wünsche, die nicht Ausdruck der Erkrankung des Betreuten sind und auf der Grundlage ausreichender Tatsachenkenntnis gefasst wurden (vgl. Senatsurteil BGHZ 182, 116 = NJW 2009, 2814 Rn. 20 f., 24).

    Der Betreuer kann sich deshalb nur dann auf einen objektiv interessenwidrigen Wunsch des Betreuten berufen, wenn er ihn - in Anlehnung an die für die Anwaltshaftung entwickelten Grundsätzen - über die mit der Wunscherfüllung verbundenen Risiken aufgeklärt und ihm andere weniger nachteilige Wege zur Erreichung des verfolgten Ziels aufgezeigt hat, wobei sich der Grad der erforderlichen Aufklärung des Betreuten zum einen nach der Wichtigkeit des Geschäfts und zum anderen danach richtet, was in den Lebenskreisen, denen der Betreuer angehört, billigerweise erwartet werden kann (vgl. Senatsurteil BGHZ 182, 116 = NJW 2009, 2814 Rn. 24).

  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung:

    Auszug aus BGH, 28.08.2024 - XII ZR 62/22
    Ob - wie die Nichtzulassungsbeschwerdeerwiderung wohl meint - aus dem Umstand, dass die Überbürdung der Beurkundungs- und Grundbuchkosten sowie der Grunderwerbssteuern auf die Erblasserin als Verkäuferin von der gesetzlichen Regel des § 448 Abs. 2 BGB abweiche (vgl. dazu BGH Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 21), darauf geschlossen werden könne, dass die Kostentragungsregelung zu dem in der Beurkundungsverhandlung erörterten "wesentlichen Inhalt" des Kaufvertrages gehört habe, ist Gegenstand der freien Beweiswürdigung durch das Gericht im Rahmen einer Sachverhaltsaufklärung, der sich das Berufungsgericht aber gerade verschlossen hat.
  • BGH, 11.10.2007 - IX ZR 105/06

    Darlegungs- und Beweislast für den Hinweis des Rechtsanwalts auf die Abhängigkeit

    Auszug aus BGH, 28.08.2024 - XII ZR 62/22
    Dem Anspruchsteller obliegt dann der Nachweis, dass diese Darstellung nicht zutrifft (vgl. zur Anwaltshaftung: BGH Urteile vom 7. März 2019 - IX ZR 221/18 - NJW 2019, 1870 Rn. 28 und vom 11. Oktober 2007 - IX ZR 105/06 - FamRZ 2008, 144 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 10.06.2016 - V ZR 295/14

    Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Widerlegung eines notariellen Vertrages durch

    Auszug aus BGH, 28.08.2024 - XII ZR 62/22
    Sind solche Urkunden echt und mangelfrei, erbringen sie den vollen Beweis dafür, dass die Erklärung des Urkundsbeteiligten mit dem niedergelegten Inhalt so, wie beurkundet und nicht anders, abgegeben wurde (vgl. BGH Urteil vom 10. Juni 2016 - V ZR 295/14 - WM 2018, 475 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 07.03.2019 - IX ZR 221/18

    Dienstvertrag: Voraussetzung einer Kündigung aufgrund vertragswidrigen

    Auszug aus BGH, 28.08.2024 - XII ZR 62/22
    Dem Anspruchsteller obliegt dann der Nachweis, dass diese Darstellung nicht zutrifft (vgl. zur Anwaltshaftung: BGH Urteile vom 7. März 2019 - IX ZR 221/18 - NJW 2019, 1870 Rn. 28 und vom 11. Oktober 2007 - IX ZR 105/06 - FamRZ 2008, 144 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 12.12.2018 - XII ZR 99/17

    Beweisaufnahme: Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen

    Auszug aus BGH, 28.08.2024 - XII ZR 62/22
    Es ist nicht vollständig ausgeschlossen, dass das Berufungsgericht zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre, wenn es diesen - nicht offensichtlich ungeeigneten (vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17 - NZM 2019, 255 Rn. 14 f.) - Beweis erhoben hätte.
  • BGH, 16.04.2015 - IX ZR 68/14

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Übertragung eines Grundstücks an

    Auszug aus BGH, 28.08.2024 - XII ZR 62/22
    Die inhaltliche Richtigkeit der Erklärung ist hingegen nicht von der Beweiskraft erfasst (vgl. BGH Urteil vom 16. April 2015 - IX ZR 68/14 - FamRZ 2015, 1389 Rn. 13).
  • BGH, 23.06.1988 - III ZR 84/87

    Beurkundung einer Genehmigung

    Auszug aus BGH, 28.08.2024 - XII ZR 62/22
    Der grundsätzlich zutreffende Hinweis der Nichtzulassungsbeschwerdeerwiderung darauf, dass es bei der Beurkundung der in notarieller Form zu erteilenden Genehmigung einer von einem vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen Grundstückskaufvertrages nicht der Verlesung des in Bezug genommenen Vertrages bedarf (vgl. BGH Urteil vom 23. Juni 1988 - III ZR 84/87 - NJW 1989, 164, 165), trägt zur Beantwortung dieser Frage nichts bei, weil es nicht um Verstöße gegen Beurkundungsverfahrensrecht (§§ 13, 13 a BeurkG), sondern darum geht, ob die dem Beklagten zu 2 als Betreuer gegenüber der Erblasserin obliegenden Aufklärungspflichten mit der Aufklärung durch den Notar erfüllt worden sind.
  • BGH, 05.02.2020 - XII ZB 252/19

    Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung seiner Betreuung;

    Auszug aus BGH, 28.08.2024 - XII ZR 62/22
    Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Februar 2020 - XII ZB 252/19 - FamRZ 2020, 784 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 05.05.1983 - III ZR 57/82

    Ausübung der Vormund zur Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs - Schuldhafte

    Auszug aus BGH, 28.08.2024 - XII ZR 62/22
    Unabhängig davon ist der Betreuer vor dem Verkauf des Grundstücks zu einer kritischen Würdigung der Wertermittlung verpflichtet (vgl. auch BGH Urteil vom 5. Mai 1983 - III ZR 57/82 - FamRZ 1983, 1220 zur Haftung des Amtsvormunds).
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